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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Streuung der Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte in Deutschland nach Steuerarten

Streuung der Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte in Deutschland nach Steuerarten
18. August 2015  |  Autor: Andreas Burth



Eine jüngst auf HaushaltsSteuerung.de durchgeführte Analyse für den kreisangehörigen Raum zeigte (Link siehe unten), dass in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mehrheitlich der Einkommensteueranteil die wichtigste Steuerquelle ist. Nur in der obersten Einwohnergrößenklasse dominierte die Gewerbesteuer. Dies wirft die Frage auf, wie die Situation im kreisfreien Raum geartet ist. Der vorliegende Beitrag untersucht von diesem Hintergrund die Streuung der Netto-Steuereinnahmen in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer für das aktuellste flächendeckend vorliegende Jahr (hier: 2013). Die Betrachtung ist hinsichtlich ihrer Struktur stark angelehnt an den zuvor erwähnten Beitrag zum kreisangehörigen Raum.

» Streuung der Netto-Steuereinnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in
    Deutschland nach Steuerarten, Blog-Eintrag vom 16. August 2015

    Autor: Andreas Burth

Überblick:
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Gesamte Netto-Steuereinnahmen im kreisfreien Raum
- Streuung der gesamten Netto-Steuereinnahmen
- Streuung der Einnahmen aus der Grundsteuer A
- Streuung der Einnahmen aus der Grundsteuer B
- Streuung der Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer
- Streuung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
- Streuung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
- Nachrichtlich: Pro-Kopf-Daten zu allen 103 kreisfreien Städten
- Weitere Informationen



Allgemeine Vorbemerkungen

Gegenstand dieses Beitrags sind die 103 kreisfreien Städte der Flächenländer. In Baden-Württemberg werden die kreisfreien Städte auch als Stadtkreise bezeichnet. Die rund 11.000 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland sind in einem eigenen Beitrag untersucht worden (Link siehe oben). Der Weg einer getrennten Analyse von kreisfreiem und kreisangehörigem Raum ist gewählt worden, da beide Gruppen nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. So haben z.B. kreisfreie Städte ein größeres Aufgabenportfolio (u.a. aufgrund der fehlenden Kreisebene und bedingt durch die Erfüllung zentralörtlicher Funktionen). Außen vor bleiben in diesem Beitrag auch die Stadtstaaten, da aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als Bundesland Vergleichbarkeitsprobleme mit den kreisfreien Städten der Flächenländer auftreten.

Tendenziell gilt, dass die einwohnerstärksten Städte eines Flächenlandes kreisfreien Charakter haben. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel. So haben beispielsweise in zwei Ländern (Niedersachsen und Saarland) die Landeshauptstädte statistisch den Status einer kreisangehörigen Stadt (Hannover und Saarbrücken), obwohl sie auch die mit Abstand einwohnerstärkste Stadt ihres Landes sind. Grund ist in beiden Fällen ihre Regionsangehörigkeit (Region Hannover und Regionalverband Saarbrücken), die statistisch als Kreisangehörigkeit eingestuft wird.

Die hier untersuchten Daten sind der Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder - und hier insbesondere der Realsteuervergleich-Statistik für das Jahr 2013 - entnommen worden. Der herangezogene Datensatz enthält einzelgemeindliche Daten zu allen 103 kreisfreien Städten, die in der Summe 19.893.478 Einwohner auf sich vereinigen. Alle hier genutzten Einwohnerzahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2013 und basieren auf dem Zensus 2011.

Betrachtet wird hier das Jahr 2013. Dies ist das aktuellste Jahr, zu dem derzeit einzelgemeindliche Daten für alle kreisfreien Städte verfügbar sind. Bei Untersuchungen nur eines Jahres ist generell darauf hinzuweisen, dass sich die Lage in den Jahren davor bzw. danach anders gestalten kann. Dies gilt in besonderem Maße für die sehr schwankungsanfällige Gewerbesteuer. Dies ist bei der Interpretation des vorliegenden Datenangebots zu beachten.

Die Netto-Steuereinnahmen bezeichnen im vorliegenden Beitrag die Summe aus dem Istaufkommen der
Grundsteuer A, dem Istaufkommen der Grundsteuer B, den Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (d.h. abzüglich Gewerbesteuerumlage) sowie den Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und an der Umsatzsteuer. Nicht einbezogen werden die Einnahmen aus sonstigen Gemeindesteuern (z.B. Vergnügungsteuer, Hundesteuer) und steuerähnlichen Einnahmen (z.B. Fremdenverkehrsabgabe, Spielbankabgabe). Der Grund hierfür ist, dass die hierzu benötigten einzelgemeindlichen Daten den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de zur Zeit nicht zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf ihr Aufkommen handelt es sich bei diesen Steuern aber ohnehin in den meisten Fällen um weniger voluminöse Positionen. Weitere Informationen zu den Volumina der sonstigen Gemeindesteuern und der steuerähnlichen Einnahmen finden Sie beispielsweise unten dem folgenden Link.

» Bagatellsteuern und steuerähnliche Einnahmen der Kommunen der Flächenländer 2013
    im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 24. November 2014

    Autor: Andreas Burth

Der Beitrag analysiert die tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Entsprechend werden insbesondere bei den Realsteuern die tatsächlich vor Ort festgesetzten Hebesätze zugrunde gelegt. Dies unterscheidet die hier dargebotenen Istzahlen von den fiktiven (statistischen) Kenngrößen "gemeindliche Steuerkraft" (nutzt feste, seit 1970 unveränderte Realsteuerhebesätze) und "gemeindliche Steuereinnahmekraft" (nutzt die gewogenen Durchschnittshebesätze des jeweiligen Jahres). Zusätzliche Erläuterungen zu diesem Thema (inkl. eines umfangreichen Datenangebots) finden Sie z.B. unter nachfolgendem Link.

» Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im
    Zeit- und Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 11. August 2015

    Autor: Andreas Burth

Zuletzt sei an dieser Stelle auch darauf verwiesen, dass die Steuereinnahmen zwar eine sehr wichtige Einnahmequelle der kreisfreien Städte sind - es handelt sich aber nicht um die einzige Einnahmeart. Weitere bedeutende Finanzierungsquellen sind z.B. die Zuweisungen sowie die Gebühren und Beiträge. Die Zuweisungen (z.B. aus dem kommunalen Finanzausgleich) sind häufig gerade für steuerschwächere Städte von großer Bedeutung. Die Pro-Kopf-Zuweisungen fallen tendenziell für steuerschwächere Städte höher aus als für steuerstärkere Städte.



Gesamte Netto-Steuereinnahmen im kreisfreien Raum

Die gesamten Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte der Flächenländer liegen im Jahr 2013 bei 25,9 Mrd. Euro. Etwa die Hälfte dieses Betrags entfällt auf die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer kommt "nur" auf 7,8 Mrd. Euro (30,0 Prozent). Die Gewerbesteuer ist damit die mit Abstand wichtigste Steuereinnahmequelle im kreisfreien Raum. Dies wird auch bei Betrachtung der Fallzahlen zur Frage nach der stadtindividuell wichtigsten Steuer deutlich. In 73 kreisfreien Städten sind die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer höher als die Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil. Der Einkommensteueranteil überwiegt lediglich in 30 Fällen. Die 73 kreisfreien "Gewerbesteuer-Städte" zählen im Durchschnitt 216.407 Einwohner. In den 30 kreisfreien "Einkommensteueranteil-Städten" liegt das arithmetische Mittel der Einwohnerzahlen bei 136.527. Innerhalb des kreisfreien Raums sind es damit (ähnlich wie auch im kreisangehörigen Raum) tendenziell die einwohnerstärkeren Städte, in denen die Gewerbesteuer bedeutsamer ist. Die Grundsteuer A, die Grundsteuer B oder der Umsatzsteueranteil sind 2013 in keiner kreisfreien Stadt die wichtigste Steuerart.

Im Hinblick auf die Bedeutung der Gewerbesteuer im städtischen Steuermix sei an dieser Stelle auch darauf verwiesen, dass die Gewerbesteuer konjunkturanfälliger ist als der Einkommensteueranteil. Da 2013 ein wirtschaftlich besseres Jahr war, ist davon auszugehen, dass die sich die Verhältnisse zwischen Gewerbesteuer und Einkommensteueranteil in Krisenzeiten zugunsten des Einkommensteueranteils verschieben dürften. In Anbetracht des großen Unterschieds zwischen beiden Steuern wird der Einkommensteueranteil im kreisfreien Raum aber vermutlich nur die Lücke verringern können - für die Gesamtheit der kreisfreien Städte erscheint (aus heutiger Sicht) ein tatsächliches Überholen der Gewerbesteuer durch den Einkommensteueranteil in Krisenzeiten eher unwahrscheinlich, da auch der Einkommensteueranteil in wirtschaftlich schlechten Jahren zurückgeht. In einzelnen kreisfreien Städten können Krisen den Einkommensteueranteil aber durchaus (temporär) zur wichtigsten Steuerart erheben.

Aus der Grundsteuer A generieren die 103 Städte ein Aufkommen in Höhe von 12,1 Mio. Euro bzw. 0,05 Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen. Der sehr geringe Wert der Grundsteuer A verdeutlicht die ausgesprochen geringe Bedeutung dieser Steuer für die kreisfreien Städte. In den meisten kreisfreien Städten ist sie finanzwirtschaftlich von vernachlässigbarer Relevanz. Der Umsatzsteueranteil bringt den kreisfreien Städten im Jahr 2013 Einnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro. Dies entspricht 5,7 Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen. In der Rangfolge der Steuerarten ist der Umsatzsteueranteil die viertwichtigste Steuerquelle. Mit einem Volumen von 3,7 Mrd. Euro (14,4 Prozent) ist das Istaufkommen der Grundsteuer B die drittwichtigste Gemeindesteuer.

Die Gewerbesteuer (netto) und der Einkommensteueranteil nehmen in allen 103 kreisfreien Städten die ersten beiden Plätze ein (zur Platzverteilung zwischen den beiden Steuern siehe oben). Die Einnahmen aus der Grundsteuer A sind (von den betrachteten fünf Steuerarten) in sämtlichen kreisfreien Städten die unwichtigste Steuerquelle. Die Grundsteuer B liegt in 102 kreisfreien Städten auf dem dritten Rang. Die einzige kreisfreie Stadt, in der 2013 der Umsatzsteueranteil mehr Einnahmen generiert als die Grundsteuer B, ist die bayerische Stadt Coburg.

Netto-Steuereinnahmen* 2013 der 103 kreisfreien Städte der Flächenländer (d.h. ohne die Netto-Steuereinnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden)



Streuung der gesamten Netto-Steuereinnahmen

Fallzahlen von mindestens acht kreisfreien Städten finden sich 2013 im Bereich von 600 bis 1.400 Euro je Einwohner. Die kreisfreien Städte verteilen sich damit relativ gleichmäßig über einen breiten Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen. Zugleich gibt es allerdings auch mehrere deutliche Ausreißer nach oben. Insgesamt fünf kreisfreie Städte befinden sich oberhalb der Schwelle von 2.000 Euro je Einwohner.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Steuereinnahmen* (netto) im Jahr 2013 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer (in Fallzahl Städte im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Wie aus Abbildung 3 ersichtlich wird ist der Spitzenreiter im kreisfreien Raum die Stadt Frankfurt am Main in Hessen (2.635,34 Euro je Einwohner). Auf Rang zwei folgt Ingolstadt mit 2.464,29 Euro je Einwohner. Im Vergleich zum kreisangehörigen Raum ist auffällig, dass die Ausreißer/Extremwerte bei den kreisfreien Städten weniger extrem sind als im kreisangehörigen Raum (z.B. Gemeinde Büttel in Schleswig-Holstein mit 36 Einwohnern und Netto-Steuereinnahmen von 223.778 Euro je Einwohner). Ein Hauptgrund dürfte in der hohen Einwohnerzahl der kreisfreien Städte liegen. Einzelne große Gewerbesteuerzahler verteilen sich damit auf mehr Einwohner.

Ranking über die zehn kreisfreien Städte der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Steuereinnahmen* (netto) im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Streuung der Einnahmen aus der Grundsteuer A

Bereits im kreisangehörigen Raum ist die Bedeutung der von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu entrichtenden Grundsteuer A (von wenigen Ausnahmen abgesehen) sehr gering. Dies gilt in noch deutlich stärkerem Ausmaß für die kreisfreien Städte. 73 kreisfreie Städte erreichen nicht einmal die Schwelle von einem Euro je Einwohner. Zwar haben die Städte die Möglichkeit, über die Hebesätze das Aufkommen der Grundsteuer A zu steuern. Der Konsolidierungsbeitrag der Grundsteuer A ist aus dem Blickwinkel des Gesamthaushalts dabei aber nur gering. Die Generierung merklicher Zusatzeinnahmen ist über die beiden anderen Realsteuern (Grundsteuer B und Gewerbesteuer) einfacher zu realisieren. Auch bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer haben die Städte ein Hebesatzrecht.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer A im Jahr 2013 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer (in Fallzahl Städte im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Die Stadt Landau in der Pfalz hat mit 4,34 Euro je Einwohner die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer A. Ebenfalls über vier Euro je Einwohner liegt Neustadt an der Weinstraße mit 4,12 Euro je Einwohner. Allgemein ist auffällig, dass die Spitzenplätze im Grundsteuer-A-Ranking v.a. kleinere kreisfreie Städte einnehmen. Fünf Städte haben weniger als 50.000 Einwohner (Ansbach, Emden, Landau in der Pfalz, Memmingen, Straubing), zwei weitere liegen nur knapp über dieser Marke (Neustadt an der Weinstraße mit 52.400 Einwohnern und Baden-Baden mit 53.012 Einwohnern). Die einwohnerkräftigste Stadt in den Top-10 ist Heilbronn mit 118.122 Einwohnern. Alle Top-10-Städte befinden sich damit erheblich unter dem Einwohnerdurchschnitt der 103 kreisfreien Städte (193.141 Einwohner).

Ranking über die zehn kreisfreien Städte der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer A im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Streuung der Einnahmen aus der Grundsteuer B

74,8 Prozent der kreisfreien Städte (77 von 103) verteilen sich bei den Pro-Kopf-Einnahmen auf einen Korridor zwischen 100 und 200 Euro je Einwohner. Vier Städte weisen Werte über 250 Euro je Einwohner aus, eine liegt unter 100 Euro je Einwohner. Die Verteilung konzentriert sich bei der Grundsteuer B damit auf einen relativ engen Bereich mit wenigen Ausreißern.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B im Jahr 2013 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer (in Fallzahl Städte im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Wie oben bereits festgestellt, ist die Verteilung auf einen vergleichsweise engen Korridor konzentriert, während entsprechend die Fallzahl der Ausreißer bei der Grundsteuer B überschaubar ausfällt. Bei diesen Ausreißern handelt es sich zugleich um noch relativ moderate Ausreißer. Der Höchstwert von 274,07 Euro je Einwohner in Remscheid kann keineswegs als extremer Ausreißer kategorisiert werden. Der hohe Wert in der Stadt Remscheid wird u.a. dadurch verursacht, dass die Stadt mit 600 Prozent einen höheren Hebesatz als viele andere kreisfreie Städte beschlossen hat. Auch der dritte Rang von Hagen wird maßgeblich durch den hohen Hebesatz vor Ort determiniert (750 Prozent).

Die Pro-Kopf-Einnahmen in Stuttgart (Platz 2) und Frankfurt am Main (Platz 4) erklären sich demgegenüber v.a. durch die hohen Grundbeträge. Frankfurt am Main hat mit 50,64 Euro je Einwohner den dritthöchsten Pro-Kopf-Grundbetrag der kreisfreien Städte in Deutschland. Stuttgart liegt mit 49,09 Euro je Einwohner auf dem vierten Platz. Höhere Pro-Kopf-Grundbeträge haben lediglich Schweinfurt (55,10 Euro je Einwohner) und Düsseldorf (51,02 Euro je Einwohner), die jedoch niedrigere Grundsteuer-B-Hebesätze als Frankfurt am Main und Stuttgart festgesetzt haben.

Der Grundbetrag einer kreisfreien Stadt errechnet sich, indem das Istaufkommen der Grundsteuer B durch den Hebesatz geteilt und mit 100 multipliziert wird. Darauf aufbauend lässt sich der Pro-Kopf-Grundbetrag bestimmen, indem der Grundbetrag zusätzlich durch die Einwohnerzahl geteilt wird. Der Pro-Kopf-Grundbetrag ist eine um Hebesatz- und Einwohnerunterschiede bereinigte Größe für den interkommunalen Vergleich.

Für Frankfurt am Main errechnet sich der Pro-Kopf-Grundbetrag des Jahres 2013 z.B. über folgende Rechnung:

Pro-Kopf-Grundbetrag: Frankfurt am Main

Die Spannweite beim Pro-Kopf-Grundbetrag reicht 2013 von 20,56 Euro je Einwohner in Jena bis 55,10 Euro je Einwohner in Schweinfurt. Das arithmetische Mittel liegt bei 36,48 Euro je Einwohner, der Median bei 36,77 Euro je Einwohner.

Ranking über die zehn kreisfreien Städte der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)

Die Grundsteuer B ist im Hinblick auf ihr Aufkommen i.d.R. die drittwichtigste Steuereinnahmequelle der kreisfreien Städte. Zugleich ist ihr Aufkommen kaum konjunkturabhängig und gut planbar. Hebesatzanpassungen schlagen sich unmittelbar im Aufkommensniveau nieder. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer müssen Teile des Istaufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergereicht werden (Gewerbesteuerumlage). Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger im Regelfall auch besser wohnen und folglich mehr Grundsteuer B bezahlen.

Die genannten Vorteile machen die Grundsteuer B zu einer idealen Gemeindesteuer. Sie kann einen Zusammenhang zwischen Abgabenniveau und kommunalem Leistungsniveau herstellen. Der Grundsteuer-B-Hebesatz eignet sich in besonderer Weise, um im Sinne eines flexiblen Ausgleichsmechanismus den
Haushaltsausgleich jedes Jahr zu gewährleisten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Konzept einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Einige Städte haben das Modell in Form einer Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Stadtrecht übernommen (für Beispiele siehe unten). Eine detailliertere Beschreibung des zugrundeliegenden Modells finden Sie auch im Kommunalen Finanzreport 2013 (letzter Link).

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Spenge
    Hrsg.: Stadt Spenge

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Overath
    Hrsg.: Stadt Overath

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Kommunaler Finanzreport 2013: Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse
    (S. 166 ff.)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers



Streuung der Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer

Für die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer zeigt sich in Abbildung 8 eine relativ breite Streuung im Einnahmeniveau. Die höchste Fallzahl ist dem Bereich "400 bis 450 Euro je Einwohner" zuzurechnen. Immerhin acht kreisfreie Städte liegen aber auch über 1.000 Euro je Einwohner. Vier befinden sich im Einnahmeniveau unterhalb von 200 Euro je Einwohner. Die Spannweite reicht von 170,31 Euro je Einwohner in Frankfurt (Oder) bis 1.718,41 Euro je Einwohner in Frankfurt am Main. Die hessische Finanzmetropole Frankfurt am Main generiert demnach pro Kopf zehn Mal so viele Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer wie die gleichnamige Stadt an der Oder.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) im Jahr 2013 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer (in Fallzahl Städte im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Hinter dem oben bereits benannten Spitzenreiter Frankfurt am Main folgt die bayerische Stadt Ingolstadt auf Platz 2 mit 1.691,18 Euro je Einwohner. Eine wesentliche Ursache für die hohen Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer dürfte im Falle Ingolstadts in der ortsansässigen Audi AG liegen. Auf dem dritten Rang befindet sich mit Wolfsburg (1.507,29 Euro je Einwohner) eine weitere Stadt, deren Gewerbesteuerkraft v.a. in einem ortsansässigen Automobilhersteller (Volkswagen AG) begründet sein dürfte.

Ranking über die zehn kreisfreien Städte der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Streuung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Im Gegensatz zu den Realsteuern (Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) können Städte die Höhe des Einkommensteueranteils nur bedingt steuern. Da sie über kein Hebesatzrecht verfügen, können sie nur indirekt, z.B. über den Ausweis neuer Wohngebiete zwecks Ansiedlung neuer Bürger, Einfluss auf die Höhe der Einnahmen nehmen.

Bei Betrachtung von Abbildung 10 ist auffällig, dass die Streuung beim Einkommensteueranteil im Jahr 2013 weniger stark ausfällt als z.B. bei der Gewerbesteuer. Über einen Bereich von 200 bis 500 Euro je Einwohner findet sich eine weitgehend gleichmäßige Verteilung. Nur zwei Städte haben Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil von über 600 Euro je Einwohner.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2013 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer (in Fallzahl Städte im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Bei den beiden Städten über 600 Euro je Einwohner handelt es sich um die beiden bayerischen Städte München (631,23 Euro je Einwohner) und Erlangen (609,98 Euro je Einwohner). Drei weitere Städte (Baden-Baden, Ingolstadt und Stuttgart) liegen leicht über 500 Euro je Einwohner. Generell ist festzustellen, dass die Höchstwerte beim Einkommensteueranteils nicht den Charakter extremer Ausreißer haben. Ausreißer sind bei anderen Steuern - v.a. der oben untersuchten Gewerbesteuer - ausgeprägter.

Ranking über die zehn kreisfreien Städte der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Streuung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Die Höhe des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist für die kreisfreien Städte - analog zum Einkommensteueranteil - nicht direkt, sondern nur indirekt steuerbar (kein Hebesatzrecht). Auffällig an der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens ist, dass die Steuer nur eine geringe Streuung aufweist. 76,7 Prozent der kreisfreien Städte liegen im Bereich von 40 bis 80 Euro je Einwohner. Sechs Städte überschreiten die Schwelle von 100 Euro je Einwohner. Unter 30 Euro je Einwohner liegt im Jahr 2013 keine kreisfreie Stadt.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2013 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer (in Fallzahl Städte im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Von den 103 kreisfreien Städten fällt der Stadt Frankfurt am Main die Rolle des Ausreißers zu. Mit 177,15 Euro je Einwohner übersteigen die Frankfurter Einnahmen das Niveau der zweitplatzierten Stadt (Coburg mit 127,07 Euro je Einwohner) um etwas mehr als 50 Euro je Einwohner. Eine ähnliche Einnahmehöhe wie Coburg generiert auch die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf mit 123,15 Euro je Einwohner. Die anderen kreisfreien Städte über 100 Euro je Einwohner sind Ludwigshafen am Rhein, Schweinfurt und Stuttgart.

Ranking über die zehn kreisfreien Städte der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Nachrichtlich: Pro-Kopf-Daten zu allen 103 kreisfreien Städten

Obige Analysen haben primär zusammenfassende Betrachtungsweisen genutzt. Um Ihnen an dieser Stelle dennoch die entsprechenden Daten zu jeder einzelnen kreisfreien Stadt darbieten zu können, enthält nachfolgende Tabelle nachrichtlich die entsprechenden Werte für alle 103 kreisfreien Städte. Auch enthalten sind die Hebesätze der Realsteuern, da ihre Höhe gerade für die vergleichende Beurteilung des Volumens der Netto-Realsteuereinnahmen relevant sein kann.

Pro-Kopf-Daten zu den Netto-Steuereinnahmen und Informationen zu den Hebesätzen der Realsteuern aller 103 kreisfreien Städte der Flächenländer für das Jahr 2013



Weitere Informationen

Weiteregehende Informationsangebote zu den Steuereinnahmen der kreisfreien Städte Flächenländer finden Sie u.a. auch auf nachfolgenden Seiten.

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger