Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » N » Nachhaltigkeitssatzung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Nachhaltigkeitssatzung

Bei der Nachhaltigkeitssatzung handelt es sich um eine spezielle kommunale Satzungsform, deren Hauptziel die Wiederherstellung und/oder Bewahrung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune ist. Es besteht in keinem der 13 Flächenländer eine gesetzliche Pflicht zum Beschluss einer Nachhaltigkeitssatzung (d.h. Nachhaltigkeitssatzungen haben freiwilligen Charakter).

Ein spezielles Wesensmerkmal der Nachhaltigkeitssatzungen besteht darin, dass sie Regelungen enthalten, die strenger sind als die entsprechenden Regelungen im kommunalen Haushaltsrecht. Eine Nachhaltigkeitssatzung stellt folglich eine Form der freiwilligen Selbstbeschränkung in Finanzangelegenheiten dar. Von der Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung kann ein Signal an Bürger und ortsansässige Unternehmen ausgehen, dass sich die betreffende Kommune in besonderem Maße einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik verpflichtet.

Der konkrete Gegenstand der Nachhaltigkeitssatzung kann sich von Kommune zu Kommune unterscheiden. Auf Basis der bislang verabschiedeten Nachhaltigkeitssatzungen kann zwischen den "Satzungen der 1. Generation" und den "Satzungen der 2. Generation" differenziert werden.

Merkmal der Satzungen der 1. Generation ist, dass sie Regelungen enthalten, die i.d.R. den Charakter einer (kameralen) Geldschuldenbremse haben (ähnlich der für Bund und Länder geltenden Staatsschuldenbremse des Grundgesetzes). Die Satzungen der 1. Generation legen den Fokus demzufolge häufig v.a. auf die Begrenzung der Kredit- und/oder Kassenkreditschulden (z.B. in Form eines Neuverschuldungsverbots oder in Form eines generellen Verschuldungsverbots).

Beispiele für Kommunen, die freiwillig eine Nachhaltigkeitssatzung der 1. Generation verabschiedet haben, sind die Stadt Hockenheim in Baden-Württemberg, der Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg sowie die Städte Dorsten, Heinsberg und Wülfrath in Nordrhein-Westfalen. Einige Kommunen (z.B. die Stadt Jena in Thüringen, die Stadt Mannheim in Baden-Württemberg, die Stadt Dresden in Sachsen sowie die Städte Bergheim und Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen) haben sich entschieden, vergleichbare finanzwirtschaftliche Selbstbeschränkungen nicht in Form einer eigenständigen Nachhaltigkeitssatzung, sondern als Teil der Hauptsatzung im Ortsrecht zu verankern.

Ausgehend von den Satzungen der 1. Generation ist die Idee der Nachhaltigkeitssatzungen in den letzten Jahren von den Kommunen weiterentwickelt worden. Hieraus sind inzwischen die ersten Nachhaltigkeitssatzungen der 2. Generation entstanden. Charakteristisch für die Nachhaltigkeitssatzungen der 2. Generation ist, dass sie doppischen Charakter haben und den Fokus auf die ortsrechtliche Verankerung des Modells einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag legen. Die doppische Kommunalschuldenbremse soll über den Anreizmechanismus "Generationenbeitrag" sicherstellen, dass das ordentliche Ergebnis dauerhaft ausgeglichen ist. Ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis bedeutet per Definition, dass im finanziellen Sinne nicht auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet wird (generationengerechte Haushaltspolitik). Ergänzend zum Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse enthalten einige Nachhaltigkeitssatzungen der 2. Generation auch Geldschuldenbremsen (z.B. in Form eines Neuverschuldungsverbots).

Beispiele für Kommunen, die eine Nachhaltigkeitssatzung der 2. Generation beschlossen haben, sind die Städte Taunusstein und Seligenstadt in Hessen und die Städte Overath und Spenge in Nordrhein-Westfalen. Die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz bezeichnet ihr Pendant als "Satzung generationengerechte Finanzen". In der Stadt Ingelheim am Rhein in Rheinland-Pfalz heißt sie "Satzung über die nachhaltige Haushaltswirtschaft".

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Schuldenbremsen-Satzungen (u.a. Nachhaltigkeitssatzungen)
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"

Blog-Einträge & Interviews zum Thema:
- Entscheidung zu nachhaltiger Finanzpolitik in Hürtgenwald (Blog-Eintrag vom 17.7.2016)
- Die Kommunen mit freiwilliger Schuldenbremsen-Satzung im Vergleich (Blog-Eintrag vom
  30.6.2016)

- Stadt Rotenburg an der Fulda etabliert Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 9.3.2016)
- Stadt Ingelheim am Rhein verabschiedet "Satzung über die nachhaltige Haushaltswirtschaft"
  (Blog-Eintrag vom 14.1.2016)

- Stadt Freudenberg hebt Nachhaltigkeitssatzung wieder auf (Blog-Eintrag vom 13.1.2016)
- Freiwillige kommunale Schuldenbremsen per Hauptsatzung oder Nachhaltigkeitssatzung in
  Deutschland (Blog-Eintrag vom 20.9.2015)

- Stadt Spenge verabschiedet eine Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 15.8.2015)
- Wie nachhaltig sind Nachhaltigkeitssatzungen? (Blog-Eintrag vom 25.6.2015)
- Stadt Seligenstadt bekommt Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 25.1.2015)
- Hürtgenwald hat Nachhaltigkeitssatzung für das Jahr 2016 im Visier (Blog-Eintrag vom 10.1.2015)
- Stadt Overath verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 6.1.2015)
- Taunusstein etabliert generationengerechte Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 17.8.2014)
- Ortsgemeinde Stadtkyll verabschiedet "Satzung generationengerechte Finanzen" mit
  Generationenbeitrag (Blog-Eintrag vom 10.7.2014)

- Düsseldorf etabliert Schuldenbremse in Hauptsatzung (Blog-Eintrag vom 14.6.2014)
- Neuverschuldungsverbot per Hauptsatzung in der Stadt Bergheim (Blog-Eintrag vom 10.6.2014)
- Erster Landkreis mit Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 31.5.2014)
- Stadt Freudenberg verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung mit doppischer Schuldenbremse
  (Blog-Eintrag vom 10.5.2014)

- Landkreis Teltow-Fläming entwickelt Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 20.1.2014)
- Doppische Schuldenbremse mit Generationenbeitrag (Interview vom 13.1.2014 mit Jörg Schrader)
- Stadt Heinsberg hat Nachhaltigkeitssatzung beschlossen (Blog-Eintrag vom 11.10.2013)
- Wülfrath verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 9.10.2013)
- Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Dorsten (Blog-Eintrag vom 25.1.2013)
- Kommunalschuldenbremse per Nachhaltigkeitssatzung (Interview vom 31.5.2012 mit Michael Gelb)
- Hockenheim verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung (Blog-Eintrag vom 1.5.2012)
- Kommunale Schuldenbremsen und Verschuldungsverbote per Hauptsatzung (Blog-Eintrag vom
  3.4.2012)



Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

Inhaltsverzeichnis

Bestellen: Amazon | Thalia | Erich Schmidt Verlag


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger