Die öffentliche Finanzwirtschaft zielt auf die Bereitstellung öffentlicher
Güter und Dienstleistungen
(z.B. Verteidigung, Schulbildung, Brandschutz) ab. Des Weiteren sollen
über Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, BAFöG) das Einkommen
und das Vermögen innerhalb der Bevölkerung umverteilt werden.
Ziel
des Handelns der öffentlichen Einheiten ist hierbei die Maximierung des Gemeinwohls.
Die zur öffentlichen
Leistungserstellung bzw. für Transferleistungen nötigen
Finanzmittel werden insbesondere über die Erhebung von
öffentlich-rechtlichen Abgaben
(Steuern,
Gebühren,
Beiträge) generiert.
Die öffentliche Finanzwirtschaft zählt zu den bedeutendsten Teilbereichen einer Volkswirtschaft.
Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Finanzen lässt sich z.B. an der
Staatsquote ablesen.
Die Staatsquote errechnet sich als prozentualer Anteil der
Staatsausgaben am nominalen
Bruttoinlandsprodukt und zeigt damit an, wie groß
der Anteil der staatlichen Aktivität an der gesamten Wirtschaftsleistung ist. In Deutschland lag die Staatsquote z.B. im Jahr 2012 bei
45,0 Prozent.