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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindefinanzen

Als Gemeindefinanzen bezeichnet man in der Kameralistik die Gesamtheit aller Einnahmen und Ausgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden (inkl. Auslagerungen). In einem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen ist dies analog hierzu die Gesamtheit aller Ein- und Auszahlungen, sowie Aufwendungen und Erträge. Ferner sind auch das Vermögen und die Schulden von Kernverwaltung und Auslagerungen (Konzern Kommune) als Teil der Gemeindefinanzen anzusehen. Der Begriff der Gemeindefinanzen ist damit ein Sammelbegriff für die finanzwirtschaftlichen Aktivitäten der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Zentrale Planungsinstrumente im Kontext der Gemeindefinanzen sind in der kurzen Frist die Haushaltspläne der einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie in der mittleren Frist deren Finanzplanung (Kameralistik) bzw. Ergebnis- und Finanzplanung (Doppik). Die Rechnungslegung über die Ausführung der Planung erfolgt insb. über die Jahresrechnung (Kameralistik) bzw. den Jahresabschluss und den Gesamt-/Konzernabschluss (Doppik).

Siehe auch:
- Verschuldung der Kommunen in Deutschland (gesamt und im Ländervergleich)
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte
- Links zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Links zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Links zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger