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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Gemeindefinanzen
Als Gemeindefinanzen bezeichnet man in der
Kameralistik
die Gesamtheit aller
Einnahmen
und
Ausgaben
von
Gemeinden
und
Gemeindeverbänden
(inkl.
Auslagerungen
). In einem
doppischen
Haushalts-
und
Rechnungswesen
ist dies analog hierzu die Gesamtheit aller
Ein-
und
Auszahlungen
, sowie
Aufwendungen
und
Erträge
. Ferner sind auch das
Vermögen
und die
Schulden
von Kernverwaltung und Auslagerungen (
Konzern Kommune
) als Teil der Gemeindefinanzen anzusehen. Der Begriff der Gemeindefinanzen ist damit ein Sammelbegriff für die
finanzwirtschaftlichen
Aktivitäten der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Zentrale Planungsinstrumente im Kontext der Gemeindefinanzen sind in der kurzen Frist die
Haushaltspläne
der einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie in der mittleren Frist deren
Finanzplanung
(Kameralistik) bzw.
Ergebnis- und Finanzplanung
(Doppik). Die
Rechnungslegung
über die Ausführung der Planung erfolgt insb. über die
Jahresrechnung
(Kameralistik) bzw. den
Jahresabschluss
und den
Gesamt-
/
Konzernabschluss
(Doppik).
Siehe auch:
-
Verschuldung der Kommunen in Deutschland (gesamt und im Ländervergleich)
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte
-
Links zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
-
Links zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Links zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger