Der Begriff Konzern Kommune bezeichnet in Anlehnung an den privatwirtschaftlichen Konzernbegriff die in vielen
Kommunen
anzutreffende, konzernähnliche Struktur der kommunalen Aufgabenwahrnehmung, die durch die
Ausgliederung kommunaler Aufgabenbereiche aus der Kernverwaltung entsteht (z.B. Gründung einer GmbH zur Bewirtschaftung des ÖPNV).
Die Kernverwaltung der Kommune stellt im Konzern Kommune hierbei die "Mutter" dar. Die der Kommune zuzuordnenden
Auslagerungen (d.h. kommunale Unternehmen und Einrichtungen) sind ihre "Töchter".
Über den Begriff des Konzerns Kommune wird verdeutlicht, dass Kommunen ihre Aufgaben nicht nur in der Kernverwaltung, sondern auch in Auslagerungen wahrnehmen. Um die gesamte Finanzsituation von Kommunen beurteilen bzw. um Kommunen besser miteinander vergleichen zu können, ist es daher erforderlich, Kernverwaltung und Auslagerungen finanzwirtschaftlich zusammen zu fassen. In der
Doppik wird diese Zusammenfassung mittels des
Gesamt-/Konzernabschlusses realisiert.
Je nach konkretem Kommunaltyp (Stadt, Gemeinde, (Land-)Kreis, Amt etc.) werden statt dem Begriff "Konzern Kommune" auch die Begriffe "Konzern Stadt", "Konzern Gemeinde", "Konzern (Land-)Kreis", "Konzern Amt" etc. verwendet.