Die Auszahlung ist ein v.a. im
Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) sowie in der Doppik
gebräuchlicher Begriff, der den Abfluss
liquider Mittel
(Finanzmittel) bezeichnet.
Auszahlungen können in Form von Bar-
oder Buchgeld erfolgen. Auszahlungen werden in einer öffentlichen Verwaltung durch die
Kasse bzw. die
Zahlstelle geleistet.
Auszahlungen werden in der Doppik im Finanzhaushalt bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushaltenveranschlagt. Hierbei sind grundsätzlich
all diejenigen Auszahlungen zu veranschlagen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich zu leisten sind. Nach Abschluss
des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich geleisteten Auszahlungen in der Finanzrechnung bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen
ausgewiesen.
Der doppische Begriff der Auszahlung entspricht weitestgehend dem kameralen Begriff der Ausgabe.