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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Auszahlung

Die Auszahlung ist ein v.a. im Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) sowie in der Doppik gebräuchlicher Begriff, der den Abfluss liquider Mittel (Finanzmittel) bezeichnet. Auszahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen. Auszahlungen werden in einer öffentlichen Verwaltung durch die Kasse bzw. die Zahlstelle geleistet.

Auszahlungen werden in der Doppik im Finanzhaushalt bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushalten veranschlagt. Hierbei sind grundsätzlich all diejenigen Auszahlungen zu veranschlagen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich zu leisten sind. Nach Abschluss des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich geleisteten Auszahlungen in der Finanzrechnung bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.

Der doppische Begriff der Auszahlung entspricht weitestgehend dem kameralen Begriff der Ausgabe.

Gegensatz: Einzahlung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger