Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » T » Teilfinanzhaushalt

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Teilfinanzhaushalt

Der Teilfinanzhaushalt (auch: Teilfinanzplan) ist in einem doppischen Haushaltsplan eines von zwei Elementen eines Teilhaushaltes. Verpflichtende Regelungen zur Aufstellung von Teilfinanzhaushalten bzw. -plänen existieren im kommunalen doppischen Haushaltsrecht aller Flächenländer. Der Teilfinanzhaushalt ist die vorgelagerte Planungskomponente zur Teilfinanzrechnung.

Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilbereichs (z.B. Produktbereich, Produktgruppe, Produkt), wobei in einigen Ländern eine weitgehende Beschränkung der auf Investitionsmaßnahmen und teils auch Investitionsförderungsmaßnahmen inklusive verschiedener Salden zulässig ist. Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz wird für die Teilfinanzhaushalte lediglich die Darstellung der Investitionen vorgegeben.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Finanzhaushalt (doppisch)"
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger