Der Finanzhaushalt (auch: Gesamtfinanzhaushalt, (Gesamt-)Finanzplan) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung.
Der Finanzhaushalt wird seinerseits in Teilfinanzhaushalte untergliedert. Hierbei kann sich die Untergliederung in
Teilfinanzhaushalte entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur orientieren.
Der Finanzhaushalt ist für die kommunale Ebene nicht bundeseinheitlich untergliedert.
Im Finanzhaushalt werden alle für das Haushaltsjahr erwarteten/geplanten (ordentlichen) Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient v.a. der
Investitions- und Liquiditätsplanung.
Der Finanzhaushalt ist eine reine Geldflussrechnung und somit zu einem gewissen Teil vergleichbar mit
dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt
aus der Kameralistik.
Der Ausgleich des Finanzhaushalts ist in einigen Ländern Bestandteil der Regelungen zum
Haushaltsausgleich.
In diesem Zusammenhang ist indes darauf hinzuweisen, dass die Ausgeglichenheit des Finanzhaushalts in der
Doppik bedingt durch die
ressourcenverbrauchsorientierte
Konzeption des neuen Haushalts- und Rechnungswesens
eher sekundären Charakter hat. Zentral ist vor dem Hintergrund des ethischen Leitbilds der
Generationengerechtigkeit
stattdessen die Ausgeglichenheit des
Ergebnishaushalts
in
(ordentlichen)
Erträgen
und
(ordentlichen)
Aufwendungen.
Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Finanzhaushalts gemäß Leittext der Innenministerkonferenz: