Als Investition bezeichnet man Auszahlungen, die auf die Anschaffung
langfristig nutzbarer Wirtschaftsgüter (sog. Investitionsgüter) abzielen.
Solche Investitionsgüter sollen letztlich der Erstellung eines Outputs bzw.
der Erzielung einer bestimmten Wirkung dienen. Investitionsgüter können z.B.
sein: Feuerwehr-Fahrzeug, Verwaltungsgebäude, Polizei-Boot, Sporthalle.
Von diesem Investitionsbegriff zu unterscheiden ist die Verwendung des Begriffs in manchen politischen Debatten:
Hier wird zuweilen auch bei
Personalausgaben etc. von Investitionen gesprochen, etwa in Bezug auf die Einstellung von (zusätzlichen)
Lehrern ("Investition in die Bildung").