Als Wirkung (auch: Outcome) bezeichnet man die positiven oder negativen Konsequenzen, die durch den
Output der Verwaltungstätigkeit
bei der jeweiligen Zielgruppe bewirkt werden. Die angestrebten (positiven) Wirkungen leiten sich hierbei bei öffentlichen Verwaltungen
im Regelfall vom
Ziel der Verbesserung des Gemeinwohls ab. Die Wirkungen führen ihrerseits zu sog.
Impacts.
Eine an den Wirkungen orientierte
Verwaltungssteuerung
heißt Outcomesteuerung.
Historisch bedingt spricht man in diesem Kontext häufig auch von der
Outputsteuerung,
meint damit aber eigentlich die Outcomesteuerung. Angestrebte Wirkungen werden über
Wirkungsziele im
Haushaltsplan/Produkthaushalt verankert. Der Zielerreichungsgrad wird über entsprechende
Kennzahlen gemessen.
Der Wirkungsbegriff ist dahingehend vom Impact-Begriff anzugrenzen, als dass Wirkungen
lediglich die Konsequenzen von Outputs bei der jeweiligen Zielgruppe dieser Outputs
beschreiben. Impacts umfassen im Vergleich hierzu die Konsequenzen auf "das große Ganze", d.h.
eine über die jeweilige Zielgruppe hinausgehende Personengruppe.
Nachfolgende Grafik zeigt die Wirkungskette des Verwaltungshandelns bestehend aus
Inputs, Verwaltungsprozess,
Outputs, Wirkungen und Impacts (einschließlich Beispielen).