Unter Personalausgaben versteht man alle Ausgaben, die für die Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens bzw. der jeweiligen öffentlichen Verwaltung anfallen.
Zu den Personalausgaben einer öffentlichen Verwaltung zählen v.a. die Beamtenbezüge, die Angestelltenvergütungen, die Arbeiterlöhne und die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge.
Die Bildung von Pensionsrückstellungen für Beamte
wird nicht den Personalausgaben zugerechnet.