Wirtschaftsgüter sind Vermögenswerte, die übertragbar und selbstständig bewertbar sind, sowie einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.
Wirtschaftsgüter können sowohl materieller, als auch immaterieller Natur sein.
Sie werden auf der Aktivseite der Bilanz erfasst
und entweder dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zugeordnet.
Die Begriffe Wirtschaftsgut und Vermögensgegenstand sind synonym zu verwenden.