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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgüter sind Vermögenswerte, die übertragbar und selbstständig bewertbar sind, sowie einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen. Wirtschaftsgüter können sowohl materieller, als auch immaterieller Natur sein. Sie werden auf der Aktivseite der Bilanz erfasst und entweder dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zugeordnet.

Die Begriffe Wirtschaftsgut und Vermögensgegenstand sind synonym zu verwenden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger