Immaterielle Vermögensgegenstände sind
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, bei denen die
immaterielle Komponente dominiert. Unentgeltlich erworbene oder selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
dürfen nicht aktiviert werden. Es muss für eine
Aktivierung also ein entgeltlicher
Erwerb vorliegen.