Hinsichtlich der Frist, für die das Umlaufvermögen im Unternehmen bzw. in der öffentliche Verwaltung gebunden ist, wird manchmal auch eine Untergliederung in kurz- und langfristiges Umlaufvermögen vorgenommen.
Sinn und Zweck dieser Trennung ist u.a. die Berücksichtigung des Umstands, dass Betriebe dauerhaft sog. eiserne Bestände an Rohstoffen halten, um z.B. Lieferengpässen vorzubeugen.