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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Umlaufvermögen (UV)

Das Umlaufvermögen (UV) bezeichnet diejenigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Unternehmen bzw. der öffentlichen Verwaltung zu dienen. Zum Umlaufvermögen gehören u.a. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Vorräte, Forderungen und liquide Mittel. Das Umlaufvermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Bilanz: Umlaufvermögen

Hinsichtlich der Frist, für die das Umlaufvermögen im Unternehmen bzw. in der öffentliche Verwaltung gebunden ist, wird manchmal auch eine Untergliederung in kurz- und langfristiges Umlaufvermögen vorgenommen. Sinn und Zweck dieser Trennung ist u.a. die Berücksichtigung des Umstands, dass Betriebe dauerhaft sog. eiserne Bestände an Rohstoffen halten, um z.B. Lieferengpässen vorzubeugen.

Gegensatz: Anlagevermögen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger