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Investitionsgüter
Investition
sgüter sind
Wirtschaftsgüter
, die einer öffentlichen Verwaltung bzw. einem Unternehmen langfristig einen Nutzen stiften sollen. Investitionsgüter dienen letztlich der Erstellung eines
Outputs
bzw. der Erzielung einer bestimmten
Wirkung
.
Investitionsgüter werden in der
Bilanz
dem
Anlagevermögen
zugerechnet. Sie sind über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer
planmäßig abzuschreiben
.
Investitionsgüter können z.B. sein: Feuerwehrfahrzeug, Verwaltungsgebäude, Polizeiboot, Brücke, Sporthalle.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger