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Veranschlagung
Als Veranschlagung bezeichnet man in der
Kameralistik
die wertmäßige Festsetzung von
Einnahmen
,
Ausgaben
und
Verpflichtungsermächtigungen
im
Haushaltsplan
.
In der
Doppik
ist die Veranschlagung entsprechend die wertmäßige Festsetzung von
Aufwendungen
und
Erträgen
,
Ein-
und
Auszahlungen
sowie Verpflichtungsermächtigungen im
Haushaltsplan
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger