Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » T » Teilhaushalt

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Teilhaushalt

Der doppische Haushaltsplan wird in Teilhaushalte (auch: Teilpläne) untergliedert. In einem produktorientierten Haushaltsplan, wird einem Produktbereich oder untergeordneten Teileinheiten (z.B. Produktgruppen, Produkte) ein Teilhaushalt zugeordnet. Im Falle einer organisationsorientierten Gliederung des Haushaltsplans orientiert sich die Gliederung der Teilhaushalte an der örtlichen Organisationsstruktur.

Teilhaushalte lassen sich als Budgets begreifen, welche die Einzelpläne im kameralen System ersetzen. Die Teilhaushalte sind die den Teilrechnungen vorgelagerte Planungskomponente.

In den Teilhaushalten werden die produktorientierten Ziele und Kennzahlen, die der Haushaltssteuerung dienen, verankert.

Jeder einzelne Teilhaushalt hat zwei Elemente:
- Teilergebnishaushalt
- Teilfinanzhaushalt

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger