Bei der Kasse handelt es sich um eine Einrichtung innerhalb einer öffentlichen Verwaltung. Die Kasse ist v.a. für die Annahme von
Einnahmen bzw. Einzahlungen, sowie die Leistung von Ausgaben bzw. Auszahlungen verantwortlich. Sie nimmt des Weiteren die
damit verbundenen Buchungen vor.
Weitere Aufgaben der Kasse sind u.a.:
- Verwahrung von Wertgegenständen
- Sammlung der Belege
- Mahnungen
- Einleitung und Betreibung der Zwangsvollstreckung
Zur Leistung bzw. Entgegennahme von Zahlungen, zur Vornahme von Buchungen, sowie zur
Verwahrung von Gegenständen bzw. für
deren Auslieferung ist i.d.R. eine sog. Kassenanordnung notwendig. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt die jeweilige
Kassenverordnung.
Eine Kasse kann zur Erledigung von Kassengeschäften sog. Zahlstellen einrichten.