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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Stadt Spenge verabschiedet eine Nachhaltigkeitssatzung

Stadt Spenge verabschiedet eine Nachhaltigkeitssatzung
15. August 2015  |  Autor: Marc Gnädinger



Mit knapp 15.000 Einwohnern handelt es sich bei der Stadt Spenge um eine Kleinstadt im nordrhein-westfälischen Landkreis Herford. Nach Medienberichten plant die Stadt künftighin in finanzieller Hinsicht nicht auf Kosten nachrückender Generationen zu leben. So soll das Defizit schrittweise reduziert und erstmals im Jahr 2018 wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen bedient sich die Stadt u.a. einer Nachhaltigkeitssatzung. Letztere enthält als ein Element einen sog. Generationenbeitrag/Konsolidierungsbeitrag.

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» Dem Freibad Lenzinghausen droht die Schließung - Vorschläge zur
    Haushaltskonsolidierung

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Die Initiative zur Nachhaltigkeitssatzung ging nach Medieninformationen von der politischen Spitze (Bürgermeister) aus. Begleitet wurde die Satzungsinitiative von der Formulierung mehrerer Konsolidierungsvorschläge. Als politische Selbstverpflichtung hat sodann der Rat der Stadt Spenge als höchstes Beschlussorgan am 21. Mai 2015 eine Nachhaltigkeitssatzung beschlossen, in der geregelt ist, welche Konsolidierungsziele vor dem Hintergrund einer generationengerechten Haushaltspolitik erreicht werden sollen und mit welchen Mitteln dieses erfolgen soll. In der politischen Diskussion zur Verabschiedung der Satzung hat offensichtlich auch eine Rolle gespielt, dass einschränkende aufsichtsrechtliche Maßnahmen (Befürchtungen über Nothaushaltsrecht, Einsatz eines Sparkommissars usw.) verhindert und kommunale Selbstverwaltung und -verantwortung erhalten werden sollen.

» Pressemitteilung zur Haushaltskonsolidierung in der Stadt Spenge
    Hrsg.: Stadt Spenge

In seiner Haushaltsrede zum Haushaltsplan 2015 hat der Bürgermeister der Kommune die Nachhaltigkeitssatzung mit eindrücklichen Worten beworben:

Auszug aus der Rede des Bürgermeisters zum Haushalt 2015

"Die Stadt Spenge muss sich selbst verpflichten, ihre Finanzprobleme nachhaltig zu lösen. Hierfür schlägt die Verwaltung den Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung vor, in der geregelt ist, welche konkreten Ziele erreicht werden sollen und mit welchen Mitteln dies erfolgen wird.

Wichtigster Punkt der Ihnen vorgelegten Nachhaltigkeitssatzung ist der Generationenbeitrag, mit dem die heutige Generation der Spenger die aufgehäuften Defizite und Schulden der Vergangenheit und Gegenwart abträgt, statt sie den kommenden Generationen zu überlassen oder sie sogar noch zu erhöhen. Ein solcher Generationenbeitrag kann nur über eine Erhöhung der Einnahmen aus kommunalen Steuern erfolgen. In Frage kommen hier nur die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer, die über Hebesätze individuell angepasst werden können. Die breiteste Basis, die vom Hauseigentümer über den Mieter bis hin zum Gewerbetreibenden (inklusive nicht gewerbesteuerpflichtiger Berufsgruppen) alle Bürgerinnen und Bürger Spenges gleichermaßen erfasst und nicht abhängig von der Entwicklung der wirtschaftlichen Konjunktur ist, stellt hier die Grundsteuer B dar. Wir schlagen daher vor, den überwiegenden Teil der zur Erreichung unserer Ziele notwendigen Mittel auf diesem Wege einzunehmen. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist eine Anpassung der Grundsteuer A ebenfalls geboten. [...]

Die Nachhaltigkeitssatzung enthält dabei Regelungen, die sicherstellen, dass genau die zur Zielerreichung notwendigen Steuerhebesätze für die Grundsteuern erhoben werden. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir unsere Bürgerinnen und Bürger damit belasten. Es ist aber unabweisbar, dass alle denkbaren Alternativen mittel- und langfristig erheblich teurer würden, weil man weiter in der Schuldenspirale gefangen bliebe. Nachfolgenden Generationen würden wir damit Probleme hinterlassen, die selbst mit solch belastenden Mitteln nicht mehr lösbar wären. Selbstverständlich gehört zum vorgeschlagenen Konsolidierungskonzept die Senkung der städtischen Aufwendungen."


» Haushaltsrede des Bürgermeisters zum Haushaltsplan 2015
    Hrsg.: Stadt Spenge

Bereits in der Präambel der Satzung wird deutlich, dass es der Vertretungskörperschaft der Stadt Spenge um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung generationengerechten Handels geht:
"Eine nachhaltige Politik zeichnet sich dadurch aus, dass sie zukunftsgerichtet ist. Belastungen der zukünftigen Generationen durch nicht gedeckten Eigenkapitalabbau, Vernachlässigung der kommunalen Infrastruktur und Anstieg der Verschuldung müssen daher unbedingt verhindert werden. Sie beschränken die Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen der Stadt Spenge. Ein weiterer Anstieg der Verschuldung muss verhindert und die bestehende Verschuldung muss reduziert werden, um die Wiederherstellung bzw. Bewahrung der dauerhaften finanziellen Leistungs- und Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur Erreichung dieser Ziele hat der Rat der Stadt Spenge in Verantwortung für zukünftige Generationen diese Nachhaltigkeitssatzung beschlossen."

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Spenge
    Hrsg.: Stadt Spenge

In § 1 der Satzung der Stadt ist eine Verschuldungsbremse vorgesehen. Diese besteht aus drei Unterzielen:
(1) Vermeidung bzw. Abbau von Liquiditätskrediten
(2) Keine Neuverschuldung (netto) im Investitionskreditbereich
(3) Keine Fehlbedarfe (Ergebnisebene) ab dem Jahr 2018

Neue Aufgaben bzw. finanzielle Verpflichtungen sollen nur eingegangen werden, wenn diese die oben genannte Ziele nicht gefährden. Mit § 2 wird ein Konsolidierungsbeitrag (Generationenbeitrag) etabliert. Dieser soll als Ultima Ratio (wenn die sonstigen Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichen) den Haushaltsausgleich sicherstellen. Damit entspricht das Konzept dem Modell einer doppischen Schuldenbremse mit Generationenbeitrag (Nachhaltigkeitssatzung der zweiten Generation). Eine Art potentieller Bürgerdividende (Senkung des Hebesatzes) ist ebenfalls mit dem vorletzten Satz von § 2 Abs. 3 der Satzung vorgesehen.

Im Haushaltsplan 2015 (§ 6 Haushaltssatzung) wird der Konsolidierungsbeitrag (Grundsteuer A und B) für das Jahr 2015 quantifiziert. Im Vorbericht finden sich auch die Planwerte des Konsolidierungsbeitrages für das Jahr 2016 (siehe Seite 45). Hier wird ebenfalls verbalisiert, dass nach den jetzigen Planungen für das Jahr 2018 wieder mit einem Überschuss im Jahresergebnis zu rechnen ist. Im Haushaltssicherungskonzept (siehe Seite 63) wird zum Konsolidierungsbeitrag ausgeführt, dass unter diesem Begriff der Anteil des Hebesatzes der Grundsteuer zu verstehen ist, der über den aktuellen fiktiven Hebesatz des GFG NRW hinausgeht.

» Haushaltsplan 2015 der Stadt Spenge
    Hrsg.: Stadt Spenge

Mit § 3 der Satzung wird eine Ausnahmeregelung für extreme Haushaltslagen definiert, wobei über das tatsächliche Vorliegen einer solchen extremen Haushaltslage erstens klare Richtgrenzen definiert sind und zweitens der Rat zu befinden hat.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger