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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Hürtgenwald hat Nachhaltigkeitssatzung für das Jahr 2016 im Visier

Hürtgenwald hat Nachhaltigkeitssatzung für das Jahr 2016 im Visier
10. Januar 2015  |  Autor: Marc Gnädinger



Die Gemeinde Hürtgenwald hat 8.585 Einwohner zum 31.12.2013 und liegt geographisch im nordrhein-westfälischen Landkreis Düren. In der statistisch als Kleinstadt (zwischen 5.000 und 20.000 Einwohner) geltenden Gemeinde soll nach Angaben des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK II. Fortschreibung - Entwurf für die Jahre 2013-2023) eine Nachhaltigkeitssatzung im Laufe des Jahres 2015 verabschiedet und dem Rat spätestens noch im Sommer 2015 vorgelegt werden. Damit würde es sich bei Hürtgenwald um die erst zweite Kleinstadt des Landes Nordrhein-Westfalen handeln (nach Freudenberg), der es gelingt aus politischer Selbstverpflichtung eine Nachhaltigkeitssatzung zu beschließen - bislang ist das in Nordrhein-Westfalen v.a. Mittelstädten wie Heinsberg, Overath, Wülfrath und Dorsten gelungen.

» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Hierbei haben mit Freudenberg und Overath bislang gleichwohl nur zwei der insgesamt fünf nordrhein-westfälischen Kommunen per Nachhaltigkeitssatzung eine Regelung etabliert, die sich weitgehend am wissenschaftlichen Modell einer doppischen Schuldenbremse mit Generationenbeitrag als Ultima Ratio orientiert. Letzteres Modell wurde u.a. jüngst von der Bertelsmann Stiftung im Rahmen ihres Kommunalen Finanzreportes 2013 aufgezeigt. Es hat die verbindliche Etablierung eines strikt am Grundsatz der Generationengerechtigkeit - mithin am dauerhaften Erhalt der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit - orientierten Ansatzes zum Ziel.

» Kommunaler Finanzreport 2013: Teil VII - Doppische Kommunalschuldenbremse
    Hrsg.: Bertelsmann Stiftung

» Stadt Freudenberg verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung mit doppischer Schuldenbremse,
    Blog-Eintrag vom 10. Mai 2014

    Autor: Marc Gnädinger

» Stadt Overath verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung, Blog-Eintrag vom 6. Januar 2015
    Autor: Marc Gnädinger

Sofern in Hürtgenwald die Verabschiedung gelingt, würde die Satzung Gültigkeit für die Haushaltsberatungen 2016 ff. entfalten. Welcher konkrete inhaltliche Weg bei der Gestaltung der Nachhaltigkeitssatzung die Gemeinde Hürtgenwald allerdings letztlich einschlagen wird, ist gegenwärtig noch offen. Im Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 wird u.a. in den Schlussbemerkungen (Seite 14) auf die Notwendigkeit weiterer Konsolidierungsbemühungen hingewiesen. Gleichzeitig finden sich dort erste Hinweise für die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitssatzung:
"Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes könnte über den Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung diskutiert werden, in der die Neuaufnahme von weiteren Schulden, insbesondere im kurzfristigen Bereich, begrenzt wird. Außerdem müsste in dieser Satzung festgelegt werden, wie der Abbau der aufgebauten Schulden (etwa durch Rückbau der vorhandenen Infrastruktur oder durch weitere Steuererhöhungen) erfolgen soll."

» Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013
    Hrsg.: Gemeinde Hürtgenwald

Im aktuellen Haushaltssicherungskonzept (HSK) werden weitere Zielrichtungen der vorgesehenen Nachhaltigkeitssatzung sichtbar (siehe Seite 38 f.). So wird als konkrete Maßnahme die Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung benannt, die dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit, mithin dem dauerhaften Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit dienlich sein soll. Diese Termini deuten darauf hin, dass ggf. mit der Nachhaltigkeitssatzung eine doppische Schuldenbremse nebst Generationenbeitrag verankert werden könnte: Letztlich liegt in der Kombination dieser beiden Elemente die einzige echte Offerte, eine in der idealtypischen Form generationengerechte Haushaltspolitik verbindlich (satzungsmäßig institutionalisiert) sicherzustellen. Tatsächlich wird im HSK auch der Begriff des Generationenbeitrages als Kernbestandteil in Kombination mit einer doppischen Schuldenbremse als Anreizmechanismus namentlich genannt. Folgerichtig wird im HSK geschlussfolgert:
"Mit der Nachhaltigkeitssatzung würde dem Abbau der Schulden und der Ausgleich des Haushaltes höchste Priorität eingeräumt werden."

» Haushaltssicherungskonzept für Einbringung II. Fortschreibung - Entwurf für die Jahre
    2013-2023

    Hrsg.: Gemeinde Hürtgenwald

Vor dem Hintergrund der ethischen Leitvorstellung der Generationengerechtigkeit, die in kommunalfinanzieller Hinsicht im regelmäßigen Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses, mithin in der steten Erwirtschaftung des verursachten Ressourcenverbrauchs durch die aktuelle Generation liegt, wäre es der Gemeinde zu wünschen, dass sie sich auf die Verabschiedung einer so konstruierten Satzung tatsächlich verständigt.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger