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Haushaltssicherungskonzept
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltssicherungskonzept
In einigen Bundesländern sind Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können, verpflichtet, ein
Haushaltssicherungskonzept (auch: Haushaltskonsolidierungskonzept) zu erstellen und vorzulegen. Die konkrete Ausgestaltung des
Haushaltssicherungskonzepts ist hierbei uneinheitlich geregelt.
Das Haushaltssicherungskonzept stellt u.a. dar, wie das
Haushaltsdefizit bzw. der
Fehlbedarf in den kommenden
Haushaltsjahren
abgebaut werden soll. Hierzu ist z.B. darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreifen will, um das Defizit zu verringern.
Ebenso ist im Haushaltssicherungskonzept aufzuzeigen, in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener
Haushalt erreicht werden soll.
Ferner ist auch aufzuzeigen, wie zukünftig das Entstehen neuer Defizite vermieden werden soll.
Das Haushaltssicherungskonzept wird i.d.R. für den Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung
(Kameralistik) bzw. den Zeitraum der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
(Doppik) aufgestellt.
Kritisch diskutiert wird im Kontext von Haushaltssicherungskonzepten, ob und wenn ja inwieweit dem
Haushaltssicherungskonzept eine Analyse in Bezug auf die Ursachen des gegenwärtigen Fehlbedarfs hinzuzufügen
ist. Einerseits ist bei technischer Betrachtung eine Analyse in Bezug auf die Defizitursachen bedeutsam,
um gegenwärtige/künftige Verbesserungen im Hinblick auf den Haushaltsausgleich herbeizuführen.
In der Praxis kann jedoch andererseits beobachtet werden, dass diese Ursachenanalysen
vielerorts polit-strategisch und nicht problemorientiert (was kann künftig anders gemacht werden?) getrieben
sind. So stellen nur sehr wenige Kommunen ernsthaft und hinreichend präzise dar, inwieweit ihr eigenen Entscheidungen
(beeinflussbare Faktoren) das Defizit verursacht haben. Stattdessen werden zumeist fast ausschließlich externe (nicht
durch die Kommune selbst beeinflussbare Faktoren) Ursachen benannt, wie z.B. zusätzliche Aufgabenübertragungen durch
andere Bund/Länder, Umlageerhöhungen etc. Letztere Ursachen mag es zwar in einzelnen Fällen geben, sie liegen aber außerhalb
des direkten Einflussbereiches der entsprechenden Kommune.
Gewissermaßen ist eine Ursachenanalyse im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts insofern politikinkompatibel.
Das Interesse an einer ehrlichen Analyse ist begrenzt - auch, da sich die handelnden Akteure keine eigenen Fehler
(z.B. bei Prestigeprojekten, durch Verzicht auf
kostendeckende
Gebühren usw.) nachsagen lassen wollen. Daher werden externe
(nicht endogene) Ursachen in der schriftlichen Analyse im Haushaltssicherungskonzept überbetont. Das führt dazu, dass die i.d.R. ehrenamtlich
engagierten und damit schon aufgrund des Zeitbudgets weniger informierten Rats-/Kreistagsmitglieder
irgendwann selbst glauben, dass der Haushalt aus eigener Kraft nicht mehr ausgeglichen werden kann, da ausschließlich
Externe für das Defizit verantwortlich seien. In diesem Kontext wird dann von der sog.
psychologischen Vergeblichkeitsfalle
gesprochen - in bewusster Abgrenzung zu einer echten
(technischen) Vergeblichkeitsfalle.
Siehe auch:
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU) - Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten - Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
Blog-Einträge zum Thema:
- Elektronisches Haushaltssicherungskonzept (HSK) für hessische Kommunen (Blog-Eintrag vom 15.2.2015)
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