Von einer technischen Vergeblichkeitsfalle wird oftmals in denjenigen
Gebietskörperschaften gesprochen, bei denen sich bereits eine
Schuldenspirale in Gang gesetzt hat, in deren Folge große Geldschuldenbestände und daraus resultierende
Zinsaufwendungen entstehen. Trotz der maximal möglichen
Konsolidierungsanstrengungen, die zu
Ertragsverbesserungen und
Aufwandreduzierungen führen, gelingt der
Haushaltsausgleich aus eigener Kraft in diesen Gebietskörperschaften auf absehbare Zeit nicht mehr.
Dieses Phänomen wird als technische Vergeblichkeitsfalle bezeichnet.
Von der technischen Vergeblichkeitsfalle zu unterscheiden sind Situationen,
bei denen die betreffende Gebietskörperschaft zwar eigene Konsolidierungsschritte
unternimmt und unternommen hat, aber diese noch nicht das maximal mögliche Maß
erreicht haben und der Haushaltsausgleich trotz Konsolidierung weiterhin
verfehlt wird. In diesen Fällen besteht in besonderem Maße die Gefahr einer
psychologischen Vergeblichkeitsfalle, weil bei den Verantwortungsträgern der
Eindruck entsteht, dass sie zwar konsolidieren, aber der Haushaltsausgleich trotzdem nicht gelingt.