Die Hauptsatzung ist eine der wichtigsten Satzungen einer Kommune. Zum Erlassen einer Hauptsatzung ist jede Kommune
in Deutschland verpflichtet. Die Hauptsatzung wird vom Gemeinde-/ Stadtrat bzw. Kreistag beschlossen.
In der Hauptsatzung können z.B. festgelegt werden:
- Name der Kommune
- Gebiet der Kommune
- Wappen und Siegel der Kommune
- Öffentliches Bekanntmachungsorgan der Kommune
Einige Kommunen (z.B. Städte Bergheim und Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen, Stadt Dresden in Sachsen, Stadt Jena in Thüringen, Stadt Mannheim in Baden-Württemberg) haben in der Hauptsatzung auch eine Schuldenbremse bzw. ein
Verschuldungsverbot
verankert. Andere Kommunen haben vergleichbare Regelungen nicht über die Hauptsatzung, sondern mittels einer
eigenständigen Nachhaltigkeitssatzung ins Ortsrecht intergriert
(z.B. die Stadt Hockenheim in Baden-Württemberg, die Städte Rotenburg an der Fulda, Seligenstadt und Taunusstein in Hessen,
Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg und die Städte Dorsten, Heinsberg, Overath, Spenge und Wülfrath in Nordrhein-Westfalen). Die Ortsgemeinde
Stadtkyll in Rheinland-Pfalz bezeichnet ihr Pendant als "Satzung generationengerechte Finanzen". In der Stadt Ingelheim am Rhein in Rheinland-Pfalz heißt sie
"Satzung über die nachhaltige Haushaltswirtschaft".