Stadt Rotenburg an der Fulda etabliert Nachhaltigkeitssatzung
9. März 2016 |
Autor: Marc Gnädinger
Die hessischen Städte Taunusstein und Seligenstadt hatten bereits vorgelegt. Nun hat die Stadt Rotenburg an der Fulda als nunmehr
dritte hessische Stadt mit Beschluss vom 25. Februar 2016 ebenfalls eine sog.
Nachhaltigkeitssatzung verabschiedet. Rotenburg an der Fulda
hat Ende des Jahres 2014 rund 13.300 Einwohner und liegt geographisch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Die Satzung der Stadt Rotenburg an der Fulda unterscheidet sich zwar inhaltlich von ihren Vorgängermodellen in Taunusstein und Seligenstadt,
im Primärziel der
generationengerechten Haushaltswirtschaft aus politischer Selbstverpflichtung heraus ist sie mit diesen indes vereint. So
trägt bereits § 1 der Satzung den Titel "generationengerechter Haushalt". Hier wird u.a. (neben einer Regelung zum
Finanzhaushalt) der stete
Ausgleich des
ordentlichen Ergebnisses als zentrale Grundlage periodengerechten Wirtschaftens als Ziel ausgewiesen. Ferner sollen keine Fehlbeträge aus dem
Ergebnishaushalt bestehen.
Mit § 2 der Satzung trifft die Stadt Regelungen zu einem Generationenbeitrag. Bei diesem handelt es sich jedoch in Rotenburg an der Fulda nicht
um eine - häufig in anderen Kommunen unter diesem Terminus verstandene - Kopplung an die
Grundsteuer B zur Erreichung des Ausgleichsziels und als
Ultima Ratio. Vielmehr soll, solange noch Fehlbeträge aus Vorjahren (Altfehlbeträge) bestehen, ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von
400.000 Euro erzielt werden. Bei einem Übersteigen des Generationenbeitrages nach dem Haushaltsplanentwurf entscheidet nach § 3 Abs. 1 der
Satzung die Stadtverordnetenversammlung, ob der übersteigende Beitrag zum Abbau von
Kassenkrediten/Fehlbeträgen oder für eine
Bürgerdividende (Verringerung Grundsteuerhebesätze) verwendet wird. Nach § 4 der Satzung sind darüber hinaus Ausnahmen für extreme Haushaltslagen etabliert.
Links zu weiteren kommunalen Schuldenbremsen-Satzungen finden Sie auf folgender Seite.