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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Stadt Rotenburg an der Fulda etabliert Nachhaltigkeitssatzung

Stadt Rotenburg an der Fulda etabliert Nachhaltigkeitssatzung
9. März 2016  |  Autor: Marc Gnädinger



Die hessischen Städte Taunusstein und Seligenstadt hatten bereits vorgelegt. Nun hat die Stadt Rotenburg an der Fulda als nunmehr dritte hessische Stadt mit Beschluss vom 25. Februar 2016 ebenfalls eine sog. Nachhaltigkeitssatzung verabschiedet. Rotenburg an der Fulda hat Ende des Jahres 2014 rund 13.300 Einwohner und liegt geographisch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Rotenburg an der Fulda
    Hrsg.: Stadt Rotenburg an der Fulda

Die Satzung der Stadt Rotenburg an der Fulda unterscheidet sich zwar inhaltlich von ihren Vorgängermodellen in Taunusstein und Seligenstadt, im Primärziel der generationengerechten Haushaltswirtschaft aus politischer Selbstverpflichtung heraus ist sie mit diesen indes vereint. So trägt bereits § 1 der Satzung den Titel "generationengerechter Haushalt". Hier wird u.a. (neben einer Regelung zum Finanzhaushalt) der stete Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses als zentrale Grundlage periodengerechten Wirtschaftens als Ziel ausgewiesen. Ferner sollen keine Fehlbeträge aus dem Ergebnishaushalt bestehen.

Mit § 2 der Satzung trifft die Stadt Regelungen zu einem Generationenbeitrag. Bei diesem handelt es sich jedoch in Rotenburg an der Fulda nicht um eine - häufig in anderen Kommunen unter diesem Terminus verstandene - Kopplung an die Grundsteuer B zur Erreichung des Ausgleichsziels und als Ultima Ratio. Vielmehr soll, solange noch Fehlbeträge aus Vorjahren (Altfehlbeträge) bestehen, ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von 400.000 Euro erzielt werden. Bei einem Übersteigen des Generationenbeitrages nach dem Haushaltsplanentwurf entscheidet nach § 3 Abs. 1 der Satzung die Stadtverordnetenversammlung, ob der übersteigende Beitrag zum Abbau von Kassenkrediten/Fehlbeträgen oder für eine Bürgerdividende (Verringerung Grundsteuerhebesätze) verwendet wird. Nach § 4 der Satzung sind darüber hinaus Ausnahmen für extreme Haushaltslagen etabliert.

Links zu weiteren kommunalen Schuldenbremsen-Satzungen finden Sie auf folgender Seite.

» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger