Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Hockenheim verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung

Hockenheim verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung
1. Mai 2012  |  Autor: Marc Gnädinger



Nicht zuletzt aufgrund der Finanzkrise sind in der jüngeren Vergangenheit die Geldschuldenbestände zahlreicher Kommunen gestiegen. In einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbänden wirkte die Krise gar nur als Trendverstärker einer bereits vorher eingesetzten Entwicklung. In manchen Kommunen haben diese Entwicklungen und andere Überlegungen dazu geführt, dass die Kommunalpolitik aus eigener Initiative Begrenzungsregelungen für die Kommunalverschuldung etabliert hat.

Einzelne Städte haben in der jüngeren Vergangenheit Schuldenbegrenzungsregelungen in ihrer Hauptsatzung verankert.

» Kommunale Schuldenbremsen und Verschuldungsverbote per Hauptsatzung, Blog-Eintrag
    vom 3. April 2012

    Autor: Marc Gnädinger

Die baden-württembergische Mittelstadt Hockenheim (rund 21.000 Einwohner) ist nun einen anderen Weg gegangen, der ebenfalls eine Geldschuldenbegrenzung/-rückführung bewirken soll. Seitens mehrerer Fraktionen ist ein gemeinsamer Antrag zur Verabschiedung einer sog. "Nachhaltigkeitssatzung" eingebracht worden. Dieser wurde letztlich mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern verabschiedet.

» Quartett setzt sich durch
    Hrsg.: Hockenheimer Tageszeitung

» Hockenheim macht den Schuldenschnitt
    Hrsg.: Rhein-Neckar-Zeitung

» Haushalt 2012 beschlossen
    Hrsg.: Stadt Hockenheim

Die Nachhaltigkeitssatzung hat nachfolgende Kerninhalte:
  1. Installation einer Verschuldungsbremse: Der Haushaltsplan und die Finanzplanung enthalten keine Nettoneuverschuldung. Eine Kreditaufnahme ist maximal bis zur Höhe der ordentlichen Tilgung zulässig, wenn der Haushaltsausgleich nicht auf andere Weise erreicht wird. Hiervon kann bei einer extremen Haushaltslage abgewichen werden, die der Gemeinderat feststellt. Eine extreme Haushaltslage liegt vor, wenn gegenüber dem Schnitt der letzten vier Haushaltsjahre per Saldo erhebliche, nicht durch die Stadt steuerbare Einnahmerückgänge und Ausgabesteigerungen bestehen, die nicht durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden können.
  2. Regelung für Mehreinnahmen: Ungeplante Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsplan sind zur Schuldentilgung zu verwenden oder der Rücklage zuzuführen. Der Gemeinderat kann davon Ausnahmen beschließen.
Eine Muster-Satzung in Anlehnung an die Regelung in Hockenheim finden Sie hier:

» Muster-Satzung für eine Nachhaltigkeitssatzung (Bezug zu Baden-Württemberg)






©  Andreas Burth, Marc Gnädinger