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Hockenheim verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung
Hockenheim verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung
1. Mai 2012 |
Autor: Marc Gnädinger
Nicht zuletzt aufgrund der Finanzkrise sind in der jüngeren Vergangenheit die Geldschuldenbestände zahlreicher Kommunen gestiegen.
In einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbänden wirkte die Krise gar nur als Trendverstärker einer bereits vorher eingesetzten Entwicklung.
In manchen Kommunen haben diese Entwicklungen und andere Überlegungen dazu geführt, dass die Kommunalpolitik aus eigener Initiative
Begrenzungsregelungen für die
Kommunalverschuldung etabliert hat.
Einzelne Städte haben in der jüngeren Vergangenheit Schuldenbegrenzungsregelungen in ihrer Hauptsatzung verankert.
» Kommunale Schuldenbremsen und Verschuldungsverbote per Hauptsatzung, Blog-Eintrag vom 3. April 2012
Autor: Marc Gnädinger
Die baden-württembergische Mittelstadt Hockenheim (rund 21.000 Einwohner) ist nun einen anderen Weg gegangen, der ebenfalls eine
Geldschuldenbegrenzung/-rückführung bewirken soll. Seitens mehrerer Fraktionen ist ein gemeinsamer Antrag zur Verabschiedung einer sog.
"Nachhaltigkeitssatzung" eingebracht worden. Dieser wurde letztlich mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern verabschiedet.
» Quartett setzt sich durch
Hrsg.: Hockenheimer Tageszeitung
» Hockenheim macht den Schuldenschnitt
Hrsg.: Rhein-Neckar-Zeitung
» Haushalt 2012 beschlossen
Hrsg.: Stadt Hockenheim
Die Nachhaltigkeitssatzung hat nachfolgende Kerninhalte:
- Installation einer Verschuldungsbremse: Der
Haushaltsplan und die
Finanzplanung enthalten keine Nettoneuverschuldung. Eine
Kreditaufnahme ist maximal bis zur Höhe der ordentlichen
Tilgung zulässig, wenn der
Haushaltsausgleich nicht auf andere Weise
erreicht wird. Hiervon kann bei einer extremen Haushaltslage abgewichen werden, die der Gemeinderat feststellt. Eine extreme
Haushaltslage liegt vor, wenn gegenüber dem Schnitt der letzten vier Haushaltsjahre per Saldo erhebliche, nicht durch die Stadt
steuerbare Einnahmerückgänge und Ausgabesteigerungen bestehen, die nicht durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden können.
- Regelung für Mehreinnahmen: Ungeplante Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsplan sind zur Schuldentilgung zu verwenden oder
der Rücklage zuzuführen. Der Gemeinderat kann davon Ausnahmen beschließen.
Eine Muster-Satzung in Anlehnung an die Regelung in Hockenheim finden Sie hier:
» Muster-Satzung für eine Nachhaltigkeitssatzung (Bezug zu Baden-Württemberg)
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