Rücklagen sind in der Kameralistik eine
besondere Art des Vermögens einer öffentlichen Gebietskörperschaft und haben den Charakter einer finanziellen Reserve.
Die kamerale Rücklage dient somit u.a. dazu die Zahlungsfähigkeit einer öffentlichen Gebietskörperschaft sicherzustellen. Auch können in späteren Haushaltsjahren z.B. größere Investitionsprojekte ganz oder teilweise aus der Rücklage bestritten werden.
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Rücklage auch dem Haushaltsausgleich dienen.
Die in der Rücklage angesammelten Mittel sind risikolos anzulegen. Gleichzeitig ist bei der Wahl der Anlageform auch darauf zu achten, dass die Mittel immer dann rechtzeitig verfügbar sind, wenn sie benötigt werden.