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Risiko
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Risiko
Als Risiko bezeichnet man die Ungewissheit über sich künftig realisierende Umweltzustände. Den (negativen)
Risiken stehen die (positiven) Chancen gegenüber. Das Eingehen von Risiken ist damit stets eine
Abwägungsentscheidung zwischen Verlustgefahr und Gewinnpotentialen.
Nach der Quelle der Risiken kann zwischen internen und externen Risiken unterschieden werden.
Interne Risiken haben verwaltungsinterne Ursachen, d.h. ihnen liegen Entscheidungen seitens
der öffentlichen Entscheidungsträger zugrunde. Zu den internen Risiken zählen z.B.
personalwirtschaftliche Risiken. Externe Risiken haben ihren Ursprung der Verwaltungsumwelt
und sind oftmals nur begrenzt und gar nicht von der Verwaltung beeinflussbar. Beispiele für
externe Risiken sind konjunkturelle Risiken (z.B. Finanz- und Wirtschaftskrise), rechtliche Risiken
(z.B. neues Landesgesetz, das der betrachteten Kommune neue Aufgaben zuträgt) und Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen).
Des Weiteren kann zwischen operativen und strategischen Risiken unterschieden werden. Operative Risiken betreffen die Erreichung von
operativen Zielen. Ein Beispiel ist das Risiko einer Grippewelle
in der Finanzverwaltung für das operative Ziel, den Haushaltsplanentwurf rechtzeitig fertigzustellen
(im Sinne des
Grundsatzes der Vorherigkeit). Analog hierzu sind strategische Risiken Einflussfaktoren für die Erreichung
strategischer Ziele. So ist z.B. das Risiko einer Ölpest eine Gefahr für das Erreichen des strategischen Ziels
einer vom Tourismus abhängigen Küstenstadt, die Anzahl der Badegäste für die nächsten fünf Jahre um jährlich
5 Prozent zu steigern.
Eine weitere Kategorisierung von Risiken kann anhand eines sog. Risiko-Portfolios erfolgen. Zur Erstellung
eines Risiko-Portfolios wird Risiken zunächst eine grobe Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Schadenshöhe
zugeteilt. Die Risiken werden daraufhin Risiken nach dem Grad des Handlungsbedarfs graphisch visualisiert
und kategorisiert (siehe Abbildung).
Der Beurteilung von Risiken nach Schadenshöhe bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit liegen grundsätzlich Annahmen
seitens der berichterstattenden
Gebietskörperschaft zugrunde. Es ist daher bedeutsam diese Annahmen zu erläutern, um die Nachvollziehbarkeit
der Risikobeurteilung zu gewährleisten.
Die Risikoberichterstattung erfolgt verwaltungsintern durch das
Berichtswesen. Die nach außen gerichtete Risikoberichterstattung findet v.a. im
doppischen
Lagebericht ihren Niederschlag.
Siehe hierzu auch:
- Definition von "Risikomanagement"
- Aufsätze zum Thema "Risikomanagement"
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