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Risikomanagement
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Risikomanagement
Das Risikomanagement ist idealtypischerweise ein Regelkreis aus Risikoanalyse,
Risikosteuerung sowie Risikoüberwachung.
Der Regelkreis wird begleitet durch ein
Risikocontrolling sowie eine Risikoberichterstattung und sollte sich an den
strategischen Zielen der jeweiligen
Gebietskörperschaft ausrichten.
Die Risikoanalyse dient dazu,
Risiken zu identifizieren, quantifizieren
und aggregieren.
Die Risikosteuerung zielt darauf ab, die Risiken zielgerichtet
zu beeinflussen. Grundsätzlich kann versucht werden, Risiken zu vermeiden (z.B.
risikobehaftetes Geschäft nicht durchführen), zu mindern (Minderung in Bezug auf
Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadenshöhe) oder auf Dritte zu überwälzen (z.B.
durch eine Versicherung). Falls keine der drei Handlungsoptionen ganz oder teilweise
möglich bzw. gewollt ist, sind die (Rest-)Risiken von der Gebietskörperschaft selbst
zu tragen. Im Falle des Selbsttragens der Risiken sind ggf. Vorsorgemaßnahmen zu treffen
(z.B. Bildung entsprechender Rücklagen). Zu beachten ist, dass sich bei einer Herabsetzung
der Risiken ggf. auch die dem risikobehafteten Objekt innewohnenden Chancen verringern.
Die Risikoüberwachung als dritter Teil des Regelkreises hat die Aufgabe der Kontrolle von
Effizienz und
Effektivität der Risikosteuerungsmaßnahmen.
Die Risikoberichterstattung erfolgt verwaltungsintern durch das
Berichtswesen.
Die nach außen gerichtete Risikoberichterstattung findet v.a. über den in der
Doppik ergänzend zum
Jahresabschluss aufzustellenden
Lagebericht statt.
Siehe hierzu auch:
- Aufsätze zum Thema "Risikomanagement"
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