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Lagebericht
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Lagebericht
Der Lagebericht (auch: Rechenschaftsbericht) ist in der
Doppik ein ergänzend zum
Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellendes Dokument und ist komplementär zum Jahresabschluss zu verstehen.
Ziel des Lageberichts ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-,
Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der
Gebietskörperschaft zu vermitteln sowie den Verlauf der
Haushaltswirtschaft darzustellen. Der Lagebericht stellt insbesondere diejenigen Sachverhalte dar,
die sich aus dem Jahresabschluss und den dort v.a. dargestellten monetären Größen nicht oder
nur begrenzt ergeben, wie z.B.
finanzwirtschaftliche Chancen und
Risiken.
Hauptzweck des Lageberichtes ist es, eine Informationsfunktion für die Adressaten des Lageberichts auszufüllen.
Die abstrakte Informationsfunktion lässt sich weiter untergliedern in eine Rechenschafts-, Verdichtungs-,
Ergänzungsfunktion. D.h. die Verwaltung legt über den Lagebericht Rechenschaft über das abgelaufene
Haushaltsjahr ab (Rechenschaftsfunktion). Ferner verdichtet der Lagebericht die Informationen im Jahresabschluss
(Verdichtungsfunktion) und ergänzt den Jahresabschluss um weitere Informationen (Ergänzungsfunktion). Neben den zuvor
genannten Funktionen kommt dem Lagebericht auch eine Kommunikationsfunktion gegenüber Bürgern, Unternehmen etc. zu.
Adressaten des Lageberichts einer Kommune sind u.a. (derzeitige oder zukünftige) Bürger, Unternehmen,
Fremdkapitalgeber,
Finanzanalysten, Lieferanten, Verwaltungsmitarbeiter, politische Organisationen,
andere Kommunen, die
Kommunalaufsicht, Ministerien der Länder, Forschungseinrichtungen, etc.
Untenstehende Abbildung verdeutlicht beispielhaft die wesentlichen Inhalte, Funktionen sowie Adressaten des
Lageberichts anhand der einschlägigen
Rechtsvorschriften
für nordrhein-westfälische Kommunen.
Das Gegenstück zum Lagebericht in der Haushaltsplanung ist der
Vorbericht. Lagebericht und Vorbericht sollten hinsichtlich Inhalt
und Aufbau aufeinander abgestimmt werden.
Ein Lagebericht ist auch im Rahmen des
Konzern- bzw.
Gesamtabschlusses aufzustellen. In diesem Kontext wird er
i.d.R. jedoch spezifisch als
Konzern- bzw.
Gesamtlagebericht bezeichnet.
Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (inkl. Lageberichte)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (inkl. Gesamt-/Konzernlageberichte)
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