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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht ist eine Landesbehörde der Flächenländer, deren Aufgabe v.a. darin besteht, die Gesetzmäßigkeit der kommunalen Verwaltung sicherzustellen (Rechtsaufsicht). Ferner kommen der Kommunalaufsicht weitere durch Gesetz erlassene Weisungsaufgaben zu (Fachaufsicht). In einigen Ländern fungieren auch die Landkreise als Kommunalaufsicht für die kreisangehörigen Städte/Gemeinden.

Um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, kann sich die Kommunalaufsicht über die Angelegenheiten der Kommune informieren. Bei Verstößen gegen Gesetze kann sie verlangen, dass die Kommune diese Verstöße beseitigt und die notwendigen Maßnahmen durchführt. Als ultima ratio kann die Kommunalaufsicht einen Beauftragten einsetzen (sog. Staatskommissar), der auf Kosten der Kommune als deren Organ kommunale Aufgaben wahrnimmt. Hierbei handelt es sich um einen starken, aber zuweilen notwendigen, Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Die Kommunalaufsicht ist i.d.R. beim Landesinnenministerium angesiedelt.

Im Kontext der kommunalen Haushalts- und Finanzwirtschaft ist die Rechtsmäßigkeitsprüfung der Haushaltssatzung (inkl. Haushaltsplan) eine der Kernaufgaben der Kommunalaufsicht.

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger