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Kommunalaufsicht
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht ist eine Landesbehörde der Flächenländer, deren Aufgabe v.a. darin besteht,
die Gesetzmäßigkeit der kommunalen Verwaltung sicherzustellen (Rechtsaufsicht). Ferner kommen
der Kommunalaufsicht weitere durch Gesetz erlassene Weisungsaufgaben zu (Fachaufsicht). In einigen
Ländern fungieren auch die Landkreise als Kommunalaufsicht für die kreisangehörigen Städte/Gemeinden.
Um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, kann sich die Kommunalaufsicht über die Angelegenheiten
der Kommune informieren. Bei Verstößen gegen Gesetze kann sie verlangen, dass die Kommune diese Verstöße
beseitigt und die notwendigen Maßnahmen durchführt. Als ultima ratio kann die Kommunalaufsicht
einen Beauftragten einsetzen (sog.
Staatskommissar), der auf
Kosten der Kommune als deren Organ
kommunale Aufgaben wahrnimmt. Hierbei handelt es sich um einen starken, aber zuweilen notwendigen, Eingriff in die
kommunale Selbstverwaltung.
Die Kommunalaufsicht ist i.d.R. beim Landesinnenministerium angesiedelt.
Im Kontext der kommunalen
Haushalts- und
Finanzwirtschaft ist die Rechtsmäßigkeitsprüfung der
Haushaltssatzung (inkl.
Haushaltsplan) eine der Kernaufgaben der Kommunalaufsicht.
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