Kontakt
|
Sitemap
|
Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
Lexikon
» Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de
»
Lexikon
»
H
» Haushaltssatzung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist sowohl in der
Kameralistik
als auch in der
Doppik
die vom Rat/Kreistag einer Kommune zu verabschiedende Rechtsgrundlage zur Durchführung des
Haushaltsplans
.
In der Haushaltssatzung werden insb. das
Haushaltsvolumen
, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Höchstbetrag der
Kassenkredite
, der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
und bei Gemeinden die
Hebesätze
für die
Grund-
und
Gewerbesteuer
bzw. bei
Gemeindeverbänden
die Hebesätze der Gemeindeverbandsumlage festgesetzt. Darüber hinaus kann die Haushaltssatzung weitere Inhalte enthalten.
Auf Ebene von Bund und Ländern wird keine Haushaltssatzung, sondern vielmehr ein
Haushaltsgesetz
verabschiedet.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten (inkl. Haushaltssatzungen)
-
Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland (inkl. Kommunalhaushaltsrecht)
-
Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"
-
Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger