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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorbericht

Der Vorbericht ist ein zum Haushaltsplan einer Kommune zu erstellender Bericht, der sowohl in der Kameralistik als auch in der Doppik aufzustellen ist. Da die haushaltsrechtlichen Vorgaben zum Vorbericht relativ allgemein gehalten sind, haben die Kommunen umfangreiche Freiräume bei der konkreten Ausgestaltung des Vorberichts.

Der Vorbericht soll (u.a. anhand von (Finanz-)Kennzahlen) einen Überblick über Stand und Entwicklung der Haushaltswirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr (unter Einbeziehung der Vorjahre) geben. Darzustellen ist so z.B. die Entwicklung des Schuldenstandes, die Entwicklung wichtiger Einnahme- bzw. Ertragsarten (z.B. Grundsteuer B, Gewerbesteuer), die Entwicklung bedeutender Ausgabe- bzw. Aufwandsarten (z.B. Personal) und im Falle der Doppik die Entwicklung des Eigenkapitals und/oder des (ordentlichen) Ergebnisses.

Im Vorbericht sollten ferner wichtige strategische Ziele und deren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Kommune erläutert werden. Auch sollte auf Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung (z.B. demographische Chancen/Risiken) eingegangen werden.

Das Pendant zum Vorbericht im Kontext des doppischen Jahresabschlusses (d.h. in der Rechnungslegung) ist der Lagebericht. Lagebericht und Vorbericht sollten im Idealfall hinsichtlich Inhalten und Aufbau aufeinander abgestimmt sein.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen (inkl. Vorberichte)

Blog-Einträge zum Thema:
- Vorbericht zum Kommunalhaushalt: Demographischer Wandel und Finanzen (Blog-Eintrag vom
  22.3.2013)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger