Der Vorbericht ist ein zum
Haushaltsplan
einer Kommune zu erstellender Bericht, der sowohl in der
Kameralistik
als auch in der Doppik aufzustellen ist.
Da die
haushaltsrechtlichen Vorgaben zum Vorbericht relativ allgemein gehalten sind, haben die Kommunen umfangreiche Freiräume
bei der konkreten Ausgestaltung des Vorberichts.
Im Vorbericht sollten ferner wichtige
strategische Ziele und deren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Kommune erläutert werden. Auch sollte auf Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung (z.B. demographische Chancen/Risiken) eingegangen werden.
Das Pendant zum Vorbericht im Kontext des
doppischen Jahresabschlusses (d.h. in der
Rechnungslegung) ist der
Lagebericht. Lagebericht und Vorbericht sollten im Idealfall hinsichtlich Inhalten und Aufbau aufeinander abgestimmt sein.