Sachlich sind diese Darstellungsweisen jedoch unzureichend, da einzelne
wichtige
Schuldenarten unberücksichtigt bleiben. Bei den Gemeinden und
Gemeindeverbänden spielen beispielsweise auch die Schulden der
Auslagerungen eine große Rolle, die bei einer derartigen Betrachtungsweise
nicht berücksichtigt werden. Damit suggeriert der ausgewiesene Schuldenstand,
ohne Berücksichtigung dieser Positionen, ein unzutreffendes und zu wohlwollendes
Bild der öffentlichen
Verschuldungssituation.
Zwar wird im Rahmen der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) im Vergleich zu den Schuldenstatistiken bis 2009 durch die
umfangreichere Erfassung von Auslagerungen (Extrahaushalte, sonstige FEUs) der Anteil der erfassten öffentlichen Verschuldung vergrößert, gleichwohl
bleibt der öffentliche Schuldenstand untererfasst. So findet insb. die
doppische Schuldenart
"Rückstellungen" (z.B. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen) derzeit (noch) keinen Eingang in die Schuldenstatistik.