Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums gemäß Maastricht-Vertrag ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden die Daten aus der jährlichen
Schuldenstatistik. Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag errechnet sich nach deutscher Schuldenstatistik gemäß folgendem Berechnungsschema:
Zu beachten ist, dass der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag und das
Maastricht-Defizit (welches 3,0 Prozent des BIP nicht überschreiten soll) nicht identisch abgegrenzt sind.
Es gibt folglich beispielsweise Vorgänge, die zwar den Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag verändern, aber das Defizit nicht beeinflussen.
Zur konkreten Überleitungsrechnung vom Defizit zu den Schuldenstandsveränderungen nach Maastricht-Vertrag sei auf folgenden Link verwiesen:
- Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsveränderung