Die EU-Konvergenzkriterien (auch: Maastricht-Kriterien) sind vier Kriterien, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie den Euro als Währung einführen wollen.
Zinssätze: Der Zinssatz für langfristige Staatsanleihen des EU-Mitglieds darf höchstens um 2,0 %-Punkte höher liegen, als der Durchschnittszinssatz der drei EU-Mitglieder mit der höchsten Preisstabilität.
Wechselkurse: Das EU-Mitglied muss mindestens zwei Jahren am Europäischen Wechselkurssystem teilgenommen haben, ohne die Währung abzuwerten. Schwankungen im Vergleich zum Eurokurs sind nur in Rahmen einer bestimmten Bandbreite zulässig.
Preise:
Inflationsrate des EU-Mitglieds darf höchstens um 1,5 %-Punkte höher als die durchschnittliche Inflationsrate der drei EU-Mitglieder mit der niedrigsten Inflationsrate sein.
Das erstgenannte EU-Konvergenzkriterium hat die Funktion einer
Schuldenbremse.