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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Maastricht-Defizit

Unter dem Begriff Maastricht-Defizit versteht man den negativen Finanzierungssaldo aus den Einnahmen und Ausgaben eines Staates. Das Maastricht-Defizit wird hierbei für den Gesamtstaat (d.h. Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung) berechnet. Gemäß Maastricht-Vertrag dürfen EU-Mitglieder, die den Euro als Währung einführen wollen oder ihn bereits eingeführt haben, beim Defizit die Schwelle von 3,0 Prozent des BIP nicht überschreiten.

Zu beachten ist, dass das Maastricht-Defizit und der Maastricht-Schuldenstand (welcher 60,0 Prozent des BIP nicht überschreiten soll) nicht identisch abgegrenzt sind. Es gibt demnach z.B. Vorgänge, die zwar den Maastricht-Schuldenstand verändern, jedoch das Maastricht-Defizit nicht beeinflussen. Zur Überleitungsrechnung vom Maastricht-Defizit zu den Veränderungen im Maastricht-Schuldenstand sei auf nachfolgenden Link verwiesen:
- Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsveränderung

Gegensatz: Maastricht-Überschuss.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger