Die Maastricht-Kriterien (auch: EU-Konvergenzkriterien) sind vier Vorgaben, die EU-Mitgliedsstaaten erfüllen müssen,
wenn sie den Euro als Währung übernehmen wollen.
Preise: Inflationsrate des EU-Mitglieds darf maximal 1,5 Prozentpunkte höher als
die durchschnittliche Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Inflationsrate sein.
Wechselkurse: Das EU-Mitglied muss über einen Zeitraum von mindestens zwei
Jahren am Europäischen Wechselkurssystem teilgenommen haben, ohne die Währung
abzuwerten. Ein Abweichen vom Eurokurs ist nur in Rahmen einer bestimmten Bandbreite gestattet.
Zinssätze: Der Zinssatz der langfristigen Staatsanleihen des EU-Mitglieds darf
maximal 2,0 Prozentpunkte höher liegen, als der durchschnittliche Zinssatz der
drei Mitgliedsstaaten mit der höchsten Preisstabilität.