Der Maastricht-Überschuss ist der positive
Finanzierungssaldo aus den
Einnahmen und
Ausgaben eines Gesamtstaats (d.h. Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung).
Gemäß
Maastricht-Vertrag
dürfen die Mitglieder des Eurosystems keine Defizite von mehr als 3% des BIP ausweisen.
Zu beachten ist, dass das Maastricht-Defizit bzw. der Maastricht-Überschuss einerseits und der
Maastricht-Schuldenstand (welcher 60% des BIP nicht überschreiten soll) andererseits
nicht identisch abgegrenzt sind. Es gibt demnach z.B. Vorgänge, die zwar den Maastricht-Schuldenstand verändern, jedoch das Maastricht-Defizit bzw. den Maastricht-Überschuss
nicht beeinflussen. Zur Überleitungsrechnung vom Maastricht-Defizit/-Überschuss zu den Veränderungen im Maastricht-Schuldenstand sei auf folgenden Link verwiesen:
- Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsveränderung