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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Maastricht-Überschuss

Der Maastricht-Überschuss ist der positive Finanzierungssaldo aus den Einnahmen und Ausgaben eines Gesamtstaats (d.h. Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung). Gemäß Maastricht-Vertrag dürfen die Mitglieder des Eurosystems keine Defizite von mehr als 3% des BIP ausweisen.

Zu beachten ist, dass das Maastricht-Defizit bzw. der Maastricht-Überschuss einerseits und der Maastricht-Schuldenstand (welcher 60% des BIP nicht überschreiten soll) andererseits nicht identisch abgegrenzt sind. Es gibt demnach z.B. Vorgänge, die zwar den Maastricht-Schuldenstand verändern, jedoch das Maastricht-Defizit bzw. den Maastricht-Überschuss nicht beeinflussen. Zur Überleitungsrechnung vom Maastricht-Defizit/-Überschuss zu den Veränderungen im Maastricht-Schuldenstand sei auf folgenden Link verwiesen:
- Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsveränderung

Gegensatz: Maastricht-Defizit.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger