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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schulden bei öffentlichen Haushalten

Gebietskörperschaften nehmen untereinander Schulden auf. Diese werden statistisch (hier: Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte) als sog. "Schulden bei öffentlichen Haushalten" erfasst. Dies gilt auch dann, wenn die Schulden über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Ebenfalls erfasst sind die Schulden zwischen einer Gebietskörperschaft und einem Extrahaushalt der Gebietskörperschaft.

Der Begriff der Schulden bei öffentlichen Haushalten wurde vom Statistischen Bundesamt bis zur Schuldenstatistik 2009 verwendet. Ab der Schuldenstatistik 2010 wird der Begriff (genauso wie der Begriff der Kreditmarktschulden) aufgrund einer neuen Gläubiger-Zuordnung nicht mehr genutzt. Als neue Begriffe wurden eingeführt:
- Schulden beim öffentlichen Bereich
- Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich

Siehe hierzu auch:
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Schuldenstatistik)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"

Blog-Einträge zum Thema:
- Schuldenstatistik 2010: Neue Begrifflichkeiten ab Herbst 2011 (Blog-Eintrag vom 19.7.2011)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger