Gebietskörperschaften nehmen untereinander Schulden auf.
Diese werden statistisch (hier: Statistik über die Schulden
der öffentlichen Haushalte) als sog. "Schulden bei öffentlichen
Haushalten" erfasst. Dies gilt auch dann, wenn die Schulden
über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Ebenfalls
erfasst sind die Schulden zwischen einer Gebietskörperschaft
und einem Extrahaushalt der Gebietskörperschaft.