Der Gläubiger ist im Kontext eines Schuldverhältnisses diejenige natürliche oder juristische Person, die vom
Schuldner die Erbringung einer Leistung (z.B. Zahlung eines Geldbetrags) verlangen kann. Die Leistungspflicht des Schuldners kann sich aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis heraus ergeben.
Darüber hinaus wird von der Deutschen Bundesbank eine weitere, abweichende Gläubiger-Gruppierung genutzt:
- Verschuldung bei der Bundesbank
- Verschuldung bei inländischen monetären Finanzinstituten (MFIs)
- Verschuldung bei sonstigen inländischen finanziellen Unternehmen
- Verschuldung bei sonstigen inländischen Gläubigern
- Auslandsverschuldung
Detailliertere Gläubigerinformationen stellt die Statistik/Datenaufbereitung der Deutschen Bundesbank nicht bereit.