Unter dem Schuldner versteht man im Kontext eines Schuldverhältnisses diejenige natürliche oder juristische Person, die gegenüber dem
Gläubiger zur Erbringung einer Leistung (z.B. Zahlung eines Geldbetrags) verpflichtet ist. Die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung kann sich aus einem Vertrag oder aus einem Gesetz heraus ergeben.
Schuldner im Kontext der Staatsverschuldung Deutschlands sind z.B. der Bund, die Länder, die Kommunen und die gesetzliche Sozialversicherung (sowie deren
Extrahaushalte und sonstigen
FEUs).