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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldner

Unter dem Schuldner versteht man im Kontext eines Schuldverhältnisses diejenige natürliche oder juristische Person, die gegenüber dem Gläubiger zur Erbringung einer Leistung (z.B. Zahlung eines Geldbetrags) verpflichtet ist. Die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung kann sich aus einem Vertrag oder aus einem Gesetz heraus ergeben.

Schuldner im Kontext der Staatsverschuldung Deutschlands sind z.B. der Bund, die Länder, die Kommunen und die gesetzliche Sozialversicherung (sowie deren Extrahaushalte und sonstigen FEUs).

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger