Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » O » Öffentliche Fonds, Einrichtungen und (wirtschaftliche) Unternehmen (FEU)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Öffentliche Fonds, Einrichtungen und (wirtschaftliche) Unternehmen (FEU)

Einige Gebietskörperschaften lagern Teile ihrer Tätigkeiten aus ihren Kernhaushalten auf sog. Öffentliche Fonds, Einrichtungen und (wirtschaftliche) Unternehmen (FEU) aus. Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen, an denen Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und andere juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit mit mehr als 50 Prozent des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.

Ab dem Berichtsjahr 2010 wird im Rahmen der Schuldenstatistik zwischen verschiedenen Arten von FEUs unterschieden:
- FEUs des Staatssektors (alternative Bezeichung: Extrahaushalte)
- Sonstige FEUs (alternative Bezeichungen: FEUs des Nicht-Staatssektors; FEUs des Marktsektors)

Die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors (FEUs des Staatssektors) zeichnen sich dadurch aus, dass sie öffentlich kontrolliert und finanziert werden (d.h. öffentliche institutionelle Einheiten in der Form von Nichtmarktproduzenten). Ebenfalls in dieser Kategorie erfasst sind Marktproduzenten, wenn sie überwiegend (mehr als 80 Prozent) für den Kernhaushalt tätig sind. Der Begriff der FEUs des Staatssektors ist im Kontext der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) synonym zum Begriff der Extrahaushalte. Typische Beispiele für FEUs des Staatssektors sind öffentliche Hochschulen, Landesbetriebe für Straßenbau/-wesen, Versorgungsrücklagen/Versorgungsfonds und ausgegliederte Statistische Ämter.

Als sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs; FEUs des Nicht-Staatssektors; FEUs des Marktsektors) zählen hingegen die FEUs des privaten Sektors. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die öffentliche Beteiligung bei über 50 Prozent liegt (Nennkapital oder Stimmrecht) und es sich um Marktproduzenten handelt (Eigenfinanzierungsanteil größer 50 Prozent (sog. 50-Prozent-Kriterium)). Es handelt sich somit um öffentliche institutionelle Einheiten in der Form von Marktproduzenten. Nicht dazu gehören allerdings Marktproduzenten, die überwiegend (mehr als 80 Prozent) für Kernhaushalte tätig sind. Typische Beispiele für sonstige FEUs sind Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen.

Schalenkonzept: Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU)

Blog-Einträge zum Thema:
- Finanzentwicklung der Unternehmen von Bund, Ländern und Kommunen (Blog-Eintrag vom
  23.12.2016)

- Zur Bedeutung öffentlicher Unternehmen (Blog-Eintrag vom 13.11.2016)
- Fallzahlen sowie Ertrags- und Aufwandssituation der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und
  Unternehmen (FEUs) von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2013 (Blog-Eintrag vom
  2.3.2016)

- Bilanzstruktur der kaufmännischen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs)
  im Jahr 2013 (Blog-Eintrag vom 3.2.2016)

- Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Kommunen und der gesetzlichen Sozialversicherung
  in Deutschland zum 1.1.2015 (Blog-Eintrag vom 30.9.2015)


Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen (inkl.
  FEUs))



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger