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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Marktproduzenten

Bei den Marktproduzenten handelt es sich um einen Fachbegriff aus dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Die Unterscheidung in Marktproduzenten und Nichtmarktproduzenten ist insb. wichtig für die Frage, ob eine öffentliche institutionelle Einheit dem Sektor Staat zuzurechnen ist. Dem Sektor Staat sind hierbei grundsätzlich all diejenigen öffentlichen institutionellen Einheiten zuzuordnen, bei denen es sich um Nichtmarktproduzenten handelt.

Für die Einordnung in Markt- vs. Nichtmarktproduzenten ist zunächst zu fragen, ob die Hauptfunktion der betrachteten öffentlichen institutionellen Einheit darin besteht, Einkommen und Vermögen umzuverteilen. Ist dies der Fall, so ist sie dem Sektor Staat zuzurechnen. Besteht die Hauptfunktion der öffentlichen institutionellen Einheit indes darin, eine finanzielle Mittlertätigkeit auszuüben, so zählt diese öffentliche institutionelle Einheit nicht zum Staatssektor, sondern zum Sektor finanzielle Kapitalgesellschaften. In allen Fällen, die von den vorstehenden Ausführungen nicht abgedeckt werden, ist anhand des Kriteriums der "wirtschaftlichen signifikanten Preise" zu bestimmen, ob eine öffentliche institutionelle Einheit als Markt- oder als Nichtmarktproduzent gilt.

Marktproduzenten sind allgemein definiert als Produzenten, die ihre Produktion zu wirtschaftlich signifikanten Preisen veräußern. Im Gegensatz dazu fallen unter die Nichtmarktproduzenten alle Produzenten, die den größten Teil ihrer Produktion kostenlos oder zu wirtschaftlich nicht signifikanten Preisen zur Verfügung stellen. Das zunächst recht abstrakte Konstrukt der "wirtschaftlichen signifikanten Preise" wird im ESVG 1995 konkretisiert über das sog. "50%-Kriterium". Kernfrage des 50%-Kriteriums ist, ob die Produktionskosten zu mehr als 50% durch Umsätze gedeckt werden oder nicht. Werden sie nicht zu mehr als 50% durch Umsätze gedeckt, handelt es sich um Nichtmarktproduzenten, die dem Staatssektor zuzurechnen sind. Werden die Produktionskosten indes zu mehr als 50% durch Umsätze gedeckt, so fällt die betreffende öffentliche institutionelle Einheit unter die Marktproduzenten und zählt damit nicht zum Staatssektor.

Gegensatz: Nichtmarktproduzenten.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger