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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentliche institutionelle Einheit

Die öffentliche institutionelle Einheit (auch: öffentlicher Produzent) ist ein Begriff aus dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Eine öffentliche institutionelle Einheit liegt vor, wenn es sich um eine institutionelle Einheit handelt und diese institutionelle Einheit vom Staat kontrolliert wird.

Der Begriff der Kontrolle ist hierbei im Kontext des ESVG definiert als die Fähigkeit, die allgemeine (Unternehmens-)Politik oder das allgemeine Programm einer institutionellen Einheit zu bestimmen - z.B. durch Einsetzung entsprechender Manager oder Direktoren. Der Besitz der Aktienmehrheit an einer Kapitalgesellschaft ist eine ausreichende, aber nicht notwendige Bedingung für die Kontrolle. Ferner kann die Kontrolle einer Kapitalgesellschaft durch den Staat auf Grundlage eines speziellen Gesetzes, Erlasses oder einer speziellen Verordnung erfolgen, die den Staat ermächtigt, die (Unternehmens-)Politik zu determinieren und/oder die (Unternehmens-)Leitung einzusetzen.

Bei allen institutionellen Einheiten, die nicht vom Staat kontrolliert werden, handelt es sich um private institutionelle Einheiten. Eine öffentliche institutionelle Einheit ist prinzipiell immer dann dem Sektor Staat zuzurechnen, wenn es sich bei dieser öffentlichen institutionelle Einheit um einen Nichtmarktproduzenten handelt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger