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Schuldenstatistik 2010: Neue Begrifflichkeiten ab Herbst 2011
Schuldenstatistik 2010: Neue Begrifflichkeiten ab Herbst 2011
19. Juli 2011 |
Autor: Andreas Burth
Die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistik über die "Schulden der öffentlichen Haushalte"
(kurz: Schuldenstatistik) ist eine der am häufigsten genutzten Statistiken. Neben Zeitreihenvergleichen ermöglicht
sie eine nach Schuldenarten differenzierte Analyse der deutschen Staatsverschuldung.
Mit der voraussichtlich im Herbst 2011 veröffentlichten Schuldenstatistik 2010 werden allerdings neue Begrifflichkeiten
eingeführt. Um Ihnen die neue, begriffliche Systematik vorab näher zu bringen und die Interpretation der Daten zu
erleichtern, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Warum neue Begrifflichkeiten?
Die neue Systematik für die Schuldenstatistik 2010 wird vom Statistischen Bundesamt eingeführt, um die Vorgaben der
Europäischen Union umzusetzen. Im Kern handelt es sich hierbei um die folgenden beiden Vorschriften:
» Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25.06.1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt Nr. L 310 vom 30/11/1996 S. 0001 - 0469)
Hrsg.: Rat der Europäischen Union
» Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 05.09.2008 zur Änderung der Leitlinie EZB/2005/5 vom 17.02.2005 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die Verfahren für den Austausch statistischer Daten im Europäischen System der Zentralbanken im Bereich der staatlichen Finanzstatistiken (EZB/2008/7) (2008/802/EG)
Hrsg.: Europäische Zentralbank
Wie war es bis zur Schuldenstatistik 2009?
Die alte wie auch die neue Schuldenstatistik enthält die Schulden der einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder,
Gemeinden, Gemeindeverbände),
Extrahaushalte sowie ausgewählter
öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs).
Die gesamten Schulden wurden hierbei bis zur Schuldenstatistik 2009 wie folgt unterteilt:
- Kreditmarktschulden im weiteren Sinne (= Kreditmarktschulden im engeren Sinne
(Wertpapierschulden) plus
Ausgleichsforderungen)
- Schulden bei öffentlichen Haushalten
- Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
- Innere Schulden
- Kassenverstärkungskredite (=
Kassenkredite + zur kurzfristigen Kassenverstärkung bestimmte Geldmarkttitel)
- Bürgschaften,
Garantien und sonstige Gewährleistungen
(Hinweis: Durch einen Klick auf den jeweiligen Fachbegriff gelangen Sie ins Lexikon von HaushaltsSteuerung.de,
wo die Bedeutung des jeweiligen Begriffs erläutert ist)
Was ändert sich ab der Schuldenstatistik 2010?
Mit der neuen Schuldenstatistik 2010 werden insb. die Begriffe "Kreditmarktschulden" und "Schulden bei öffentlichen Haushalten"
voraussichtlich nicht mehr verwendet. An ihre Stelle treten zwei neue Begriffe, die sich jedoch inhaltlich von ihren
Vorgängern unterscheiden:
(1) Schulden beim öffentlichen Bereich
(2) Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
Die "Schulden beim öffentlichen Bereich" weisen hierbei Ähnlichkeiten zum früheren Begriff "Schulden bei öffentlichen
Haushalten" auf. Die "Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich" haben Ähnlichkeiten zu den Kreditmarktschulden.
Gleichwohl sind die Begriffspaare keinesfalls identisch. Unterschiede ergeben sich erstens aufgrund der neuen
Gläubiger-Zuordnung und zweitens aufgrund dessen, dass die beiden neuen Begriffe nun vermutlich auch die bislang
separat ausgewiesenen Kassenkredite beinhalten.
Die Unterschiede hinsichtlich der Gläubiger-Zuordnung leiten sich insbesondere daraus ab, dass Schulden bei der
Bundesagentur für Arbeit, bei öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sowie bei sonstigen Sozialversicherungen
bis 2009 zu den Kreditmarktschulden gezählt wurden. Mit der Schuldenstatistik 2010 zählen sie jedoch zu den
"Schulden beim öffentlichen Bereich".
Schulden beim öffentlichen Bereich sind künftig Schulden der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden,
Gemeindeverbände), Extrahaushalte sowie ausgewählter öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs),
die selbige bei einem der folgenden Gläubiger aufgenommen haben:
- Bund
- Länder
- Gemeinden/Gemeindeverbände
- ERP-Sondervermögen
- Sonstige Sondervermögen des Bundes
- Zweckverbände und dergleichen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
- Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
- Gesetzliche Sozialversicherungen (hierzu zählt u.a. auch: Bundesagentur für Arbeit)
Zu den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich zählen sämtliche Schulden der Gebietskörperschaften (Bund, Länder,
Gemeinden, Gemeindeverbände), Extrahaushalte sowie ausgewählter öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen
(FEUs), die diese bei einem der nachfolgenden Gläubiger aufgenommen haben:
- Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen)
- Sonstiger inländischer Bereich (z.B. inländische Versicherungsunternehmen)
- Sonstiger ausländischer Bereich
Was ist zu beachten?
Aufgrund der neuen Gläubiger-Zuordnung sowie der Einbeziehung der Kassenkredite in die beiden neuen Schuldenbegriffe
("Schulden beim öffentlichen Bereich" bzw. "Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich") sind Vergleiche mit
Vorjahreswerten nur noch begrenzt möglich. Bei Zeitreihenvergleichen ist demnach Vorsicht geboten, um nicht die
sprichwörtlichen "Äpfel mit Birnen" zu vergleichen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Sobald im Herbst 2011 die neue Schuldenstatistik vorliegt, können den Abschnitten "Vorbemerkungen" bzw. "Qualitätsbericht
und Erläuterungen" in der Schuldenstatistik weitergehende Informationen zur neuen Systematik entnommen werden.
Eine Linksammlung zu älteren Schuldenstatistiken (2007 bis 2009) sowie vielen weiteren Finanzstatistiken finden Sie
auf HaushaltsSteuerung.de in der Rubrik Finanzstatistiken. Sobald die neue Schuldenstatistik 2010 vom Statistischen
Bundesamt online verfügbar ist, wird der entsprechende Link auch umgehend in die Finanzstatistik-Rubrik eingestellt.
» Linksammlung zu Finanzstatistiken
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Ein umfassendes Informationsangebot zum Stand sowie zur Entwicklung der Staatsverschuldung Deutschlands und
anderer EU-Mitglieder finden Sie hier:
» Staatsverschuldung in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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