Als Garantien und sonstige Gewährleistungen bezeichnet man im Kontext der
Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes
u.a. folgende Schuldenpositionen:
- Kreditaufträge nach § 778 BGB
- Wechselbürgschaften
- Schuldmitübernahmen
- Garantieverträge
- Gewährleistungsverträge
- Ausbietungsgarantien
Die Garantien und sonstige Gewährleistungen werden im Rahmen der Schuldenstatistik zusammen mit den
Bürgschaften ausgewiesen.