Bei den Schulden beim öffentlichen Bereich werden sämtliche, von den Berichtsstellen untereinander aufgenommenen Schulden
(Kredite und
Kassenkredite) nachgewiesen, auch wenn sie über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Diese umfassen auch Schulden zwischen den Gebietskörperschaften und den Extrahaushalten der Gebietskörperschaften. Da aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten in der
Schuldenstatistik Netto-Schuldner- bzw. Netto-Gläubigerpositionen nicht errechnet werden können, erfolgt eine unbereinigte Zusammenfassung der
Verschuldungsdaten aller Berichtsstellen; dies hat zur Folge, dass z.B. Schulden der Gemeinden bei ihrem Land bzw. Schulden der Extrahaushalte bei ihrem
Kernhaushalt in
nicht-konsolidierter Form nachgewiesen werden.
Der Begriff der Schulden beim öffentlichen Bereich wurde (zusammen mit dem Begriff der
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich) aufgrund einer neuen Gläubiger-Zuordnung mit der Schuldenstatistik 2010 eingeführt.