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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sondervermögen

Als Sondervermögen bezeichnet man rechtlich unselbstständige Einrichtungen einer öffentlichen Gebietskörperschaft, die für besondere Aufgaben geschaffen werden.

Kommunales Sondervermögen entsteht mittels einer Satzung. Beispiele für kommunales Sondervermögen sind das Gemeindegliedervermögen, das Vermögen der Eigenbetriebe und das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen. Sondervermögen des Bundes sind z.B. das Bundeseisenbahnvermögen, das ERP-Sondervermögen und der Erblastentilgungsfonds.

Sondervermögen mit Sonderrechnung haben jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen, über dessen Vollzug Rechnung zu legen ist.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger