Als Sondervermögen bezeichnet man rechtlich unselbstständige Einrichtungen einer
öffentlichen Gebietskörperschaft,
die für besondere Aufgaben geschaffen werden.
Kommunales Sondervermögen entsteht mittels einer Satzung. Beispiele für kommunales Sondervermögen sind das
Gemeindegliedervermögen, das
Vermögen
der Eigenbetriebe und das
Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen.
Sondervermögen des Bundes sind z.B. das Bundeseisenbahnvermögen, das ERP-Sondervermögen und der Erblastentilgungsfonds.
Sondervermögen mit
Sonderrechnung haben jährlich einen
Wirtschaftsplan
aufzustellen, über dessen Vollzug Rechnung zu legen ist.