Der Wirtschaftsplan setzt sich zusammen aus dem Erfolgsplan, dem Finanzplan/Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Der Erfolgsplan weist die voraussichtlichen
Erträge und
Aufwendungen im Wirtschaftsjahr aus. Der Finanzplan/Vermögensplan enthält analog hierzu die voraussichtlichen vermögenswirksamen
Einnahmen (Mittelherkunft) und
Ausgaben (Mittelverwendung). Die Stellenübersicht umfasst die voraussichtlich erforderlichen
Stellen für Angestellte und Arbeiter.
Das Gegenstück zum Wirtschaftsplan auf Ebene der Kernverwaltung einer
Gebietskörperschaft ist der
Haushaltsplan. Die Wirtschaftspläne werden dem Haushaltsplan der jeweiligen Gebietskörperschaft i.d.R. als Anlage beigefügt.