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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist eine von Sondervermögen mit Sonderrechnung (z.B. Eigenbetrieb, Landesbetrieb) für ein Wirtschaftsjahr zu erstellende Planungsrechnung.

Der Wirtschaftsplan setzt sich zusammen aus dem Erfolgsplan, dem Finanzplan/Vermögensplan und der Stellenübersicht. Der Erfolgsplan weist die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen im Wirtschaftsjahr aus. Der Finanzplan/Vermögensplan enthält analog hierzu die voraussichtlichen vermögenswirksamen Einnahmen (Mittelherkunft) und Ausgaben (Mittelverwendung). Die Stellenübersicht umfasst die voraussichtlich erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter.

Das Gegenstück zum Wirtschaftsplan auf Ebene der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft ist der Haushaltsplan. Die Wirtschaftspläne werden dem Haushaltsplan der jeweiligen Gebietskörperschaft i.d.R. als Anlage beigefügt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger