Bei Landesbetrieben handelt es sich um eine rechtlich unselbstständige öffentlich-rechtliche Unternehmensform auf Ebene der Bundesländer. Landesbetriebe sind
finanzwirtschaftlich aus dem jeweiligen
Landeshaushalt ausgegliedert. Sie sind lediglich als
Nettobetrieb mit dem Landeshaushalt verknüpft.
Landesbetriebe haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen,
über dessen Vollzug Rechnung zu legen ist.